KV Hessen

Kliniken missachten "Spielregeln"

54 von 58 hessischen ÄBD-Zentralen sind heute an Kliniken angesiedelt. Ein Grund für die KV Hessen, die Parallele zu Portalpraxen zu ziehen.

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FRANKFURT/MAIN. Die KV Hessen hat eine neue Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts (ÄBD) am Universitätsklinikum Frankfurt eröffnet.

Der Umzug der ÄBD-Zentrale aus dem Frankfurter Gallusviertel in die nun 420 Quadratmeter großen Räumlichkeiten folgte dabei dem Muster der ÄBD-Reform, die die KV im zweiten Quartal 2015 abgeschlossen hatte.

Nach dieser sind nun 54 der insgesamt 58 ÄBD-Zentralen in Hessen "an Krankenhäusern oder in direkter Nachbarschaft" angesiedelt. Sie könnten damit faktisch als Portalpraxen angesehen werden, erklärte der Vorstand der KV Hessen.

Der im Krankenhausstrukturgesetz vorgeschriebenen Einrichtung der Portalpraxen steht die KV dabei ambivalent gegenüber: Zunächst seien diese zwar nicht abzulehnen, betonte Dr. Günter Haas, Vize-Vorstandsvorsitzender der KV.

Entscheidung "ganz bewusst"

Auch für den neuen ÄBD-Standort habe man sich "ganz bewusst" entschieden: "Damit binden wir den ÄBD in Frankfurt an den führenden medizinischen Klinikstandard an, was für die Weiterbehandlung schwieriger Fälle wichtig ist."

Darüber hinaus kritisierte KV-Chef Frank Dastych jedoch die "deutliche Umschichtung des Leistungsgeschehens, sowohl fiskalisch als auch in Fallzahlen" an der ambulant-stationären Schnittstelle.

So fielen 2014 rund 38 Prozent der Fälle in der Notfallabrechnung zu Zeiten an, in denen die Praxen geöffnet sind. "Das sind Fälle, die die Kliniken eigentlich nicht annehmen dürfen", so Dastych. Kliniken hielten sich nicht an die "Spielregeln".

Sanktionsmechanismen bei Nichtbefolgung

Laut KV Hessen sollte daher im Gesetz aufgenommen werden, dass Patienten die Pflicht haben, eine Portalpraxis und nicht die Notfallambulanz einer Klinik aufzusuchen. Bei Nichtbefolgung seien dann Sanktionsmechanismen oder die Eigenbeteiligung von Patienten denkbar.

Aktuell "fluten" Patienten die Notfallambulanzen regelrecht, so Dastych. Die Einrichtung von Protalpraxen könnte - unter den richtigen Voraussetzungen - ein sinnvolles strukturelles Steuerungsinstrument sein.

Auch der ÄBD-Umzug, der durch den Renovierungsbedarf am bisherigen Standort nötig wurde, biete hier Chancen, unterstreicht Professor Jürgen Schölmerich, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Uniklinikums: 2015 habe die Anzahl der Notfälle im Klinikum bei über 55.000 gelegen.

"Leichte Fälle können am Wochenende nun an den Bereitschaftsdienst übergeben werden. Dies entlastet die Notaufnahme." (jk)

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