Berlin und Brandenburg

Klinikplanung wird enger abgestimmt

Die Notfallversorgung in der Hauptstadtregion soll durch eine gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Berlin und Brandenburg enger verzahnt werden.

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BERLIN / POTSDAM. Berlin und Brandenburg wollen noch enger zusammenarbeiten, was die Krankenhausplanung betrifft. Das machten Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) und die Brandenburgische Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) nun deutlich.

"Im Rahmen der künftigen gemeinsamen Krankenhausplanung von Berlin und Brandenburg wollen wir die Qualitätsanforderungen gemeinsam weiterentwickeln", kündigte Czaja im Rahmen der Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung des Clusters HealthCapital an.

Er verwies darauf, dass der Berliner Krankenhausplan 2016 Strukturvorgaben für die Qualität der Notfallversorgung vorsehe. Gemeinsam mit der Berliner Ärztekammer sei zudem die ärztliche Zusatzqualifikation "Klinische Notfall- und Akutmedizin" vorangebracht worden. "Das ist ein sinnvoller Weg, die medizinische Versorgung in den Rettungsstellen zu verbessern", so Czaja.

Im Flächenland Brandenburg steht die Erreichbarkeit der Rettungssysteme im Vordergrund. Um die Notfallversorgung in dünn besiedelten Regionen zu sichern, muss das Gesundheitssystem umgestaltet werden.

Landesgesundheitsministerin Golze setzt dabei auf eine engere Verzahnung zwischen dem boden- und luftgebundenen Rettungsdienst der Landkreise und Kommunen, dem ambulanten Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und den Notaufnahmen der Krankenhäuser.

"Die Krankenhäuser als Anker der Gesundheitsversorgung haben mit ihren Notaufnahmen insbesondere in den ländlichen Regionen eine unverzichtbare Funktion als Anlaufstelle in medizinischen Notfällen. Wir müssen alle Möglichkeiten prüfen und Erfahrungen nutzen, um für die Menschen eine aufeinander abgestimmte Versorgung vorhalten zu können.

Darum sind auch in der Notfallversorgung neue Wege für die Zukunft gefragt", so Golze.Es sei höchste Zeit gewesen, dass die Bundespolitik diese Realität nicht nur anerkenne, sondern auch dafür sorge, dass die ambulante Notfallversorgung in den Krankenhäusern angemessen vergütet werde.

Dafür hätten sich die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausstrukturgesetz eingesetzt.Für eine dauerhafte hochwertige Notfallversorgung seien weitere strukturelle Anpassungen notwendig. Diese werden den Angaben zufolge derzeit in einer Länder-AG unter Berliner Federführung entwickelt. (ami)

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