Vor Bundesratsvotum

Klinikreform: Brandenburger Verbände für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Brandenburgs Gesundheitsministerin würde die Krankenhausreform am Freitag gern auf den Weg gebracht sehen. Krankenhausgesellschaft und Landkreistag sind da ganz anderer Meinung.

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Potsdam. Brandenburgs Landeskrankenhausgesellschaft, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben sich dafür ausgesprochen, dass das Land im Bundesrat für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmt. Damit wandten sie sich gegen die geschäftsführende Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), die sich bei einem Krankenhausgipfel in der Staatskanzlei gegen eine Anrufung ausgeprochen hatte.

„Die Krankenhausreform ist dringend notwendig“, hatte Nonnemacher zuvor gegenüber der Ärzte Zeitung erklärt. „Es braucht die Reform, wenn die Versorgung in Deutschland auf feste Füße gestellt werden soll.“ Die Krankenhäuser bräuchten Planungssicherheit. „Wenn eine neue Bundesregierung mit der Krankenhausreform von vorn anfängt, bekommen wir eine neue Zeit der Unsicherheit – und niemand garantiert uns, dass wir die Erfolge, die wir jetzt aushandeln konnten, noch einmal durchbringen können.“

Wie Brandenburg abstimmt, ist noch nicht klar

„Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ganz klar für die Anrufung des Vermittlungsausschusses“, sagte hingegen deren Vorsitzender Detlef Troppens. Von den 16 Forderungen, mit denen sich die Bundesländer in die Debatte um die Krankenhausreform eingebracht hätten, seien viele noch unerfüllt. „Für uns ist es ein Riesenthema, dass Karl Lauterbach damit droht, die Zahlungsfrist, in der die Krankenkassen die Kliniken bezahlen müssen, von fünf auf 30 Tage anzuheben“, sagte Troppens. „Wenn die Häuser erst einen Monat später bezahlt werden, haben wir ein Riesenproblem.“

Der Präsident des Brandenburger Landkreistags, der Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze (parteilos), sprach sich ebenfalls für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. Man könne zwar sagen, man wolle getreu dem Sprichwort „besser einen Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach“ lieber eine schnelle Reform haben, so Heinze. „Wir haben aber die Vermutung, dass der Spatz auch nicht fliegen kann.“ Ein schlechtes Gesetz werde nicht dadurch besser, dass man es lobe und schön schreibe. Ob das Land für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses stimme, werde nach Angaben von Regierungssprecher Florian Engels erst kurz vor der Sitzung des Bundesrats entschieden. (lass)

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