Krankenhauszukunftsgesetz
Bundesrat winkt Milliarden-Paket für Kliniken durch
Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das Krankenhauszukunftsgesetz gegeben. Das Gesetz sieht mehr als vier Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Kliniken vor. Die Ländervertreter murren dennoch.
Veröffentlicht:Berlin. Die knapp 2000 Krankenhäuser in Deutschland dürfen sich auf Milliarden-Investitionen freuen. Nach dem Bundestag gab am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Fördermittel und Corona-Prämien
Der Bund stellt mit dem Gesetz drei Milliarden Euro für einen Ausbau der digitalen Infrastruktur der Kliniken und eine modernisierte Notfallversorgung der Häuser bereit. Auch Tools für mehr IT-Sicherheit sollen bezuschusst werden.
Länder und Krankenhausträger sollen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden beisteuern. Das Geld wird über einen neu zu schaffenden Krankenhauszukunftsfonds verteilt.
Außerdem regelt das Gesetz, dass Krankenhäuser Corona-bedingte Erlösausfälle wie auch wegen der Pandemie anfallende Mehrkosten erstattet bekommen – dies jedoch regional und krankenhausindividuell angepasst.
Zudem erhalten Krankenhäuser, die einen hohen Anteil an COVID-19-Patienten behandeln, rund 100 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Corona-Prämie von bis zu 1000 Euro zahlen zu können. Der Bonus je Mitarbeiter kann länderseitig um 500 Euro aufgestockt werden. Welche Beschäftigten die Sonderzahlung erhalten, soll krankenhausindividuell von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vereinbart werden.
Investitionen Sache der Länder
Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Bereitstellung von Investitionsmitteln im Krankenhausbereich originär Ländersache sei. Letztere kämen dieser Verpflichtung aber seit Jahren nicht nach, sodass der Investitionsstau auf über 50 Milliarden Euro angewachsen sei.
Vertragsärzte wiederum hatten moniert, der Bund springe den Krankenhäusern bei deren digitalem Update mit Milliarden zur Seite, die niedergelassenen Praxen lasse die Koalition dagegen im Regen stehen. Investitionen müssten auch in die ambulante Versorgung fließen.
Votum für Zu- statt Abschläge
Auch die Länderkammer lässt das Spahn-Gesetz nicht kommentarlos passieren. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Fristen im KHZG zu verlängern.
Danach soll es den Ländern möglich sein, bis Ende 2022 – und nicht wie im Gesetz vorgesehen bis Ende 2021 – Anträge zur Förderung von Investitionen aus dem Krankenhauszukunftsfonds zu stellen. Außerdem wird eine pauschale Förderung vorgeschlagen.
Auf diese Weise, so die Länderkammer, könne das Verfahren der Mittelzuweisung entbürokratisiert werden, da IT-Förderanträge „erfahrungsgemäß langwierig“ seien und spezielle Kenntnisse erforderten.
Uniklinika wirtschaftlich bedroht
Dass zehn Prozent der Mittel für die 34 Universitätskliniken fließen sollen, wird von der Länderkammer ausdrücklich gutgeheißen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Uniklinika könnten jedoch nicht alle nötigen Investitionen „zeitnah“ vorgenommen werden.
Die im Gesetz vorgesehene Abschlagsregelung auf Rechnungen in Höhe von zwei Prozent ab dem Jahr 2025 stelle daher eine „Bedrohung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer Universitätsklinika dar und bedarf unserer Auffassung nach einer Anpassung“, sagte Hamburgs zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) bei der Bundesratssitzung am Freitag.
Für zielführender hält die Länderkammer eine Zuschlagsregelung. Diese würde einen wirksamen Anreiz zur Förderung der digitalen Dienste darstellen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sich für Zu- statt Abschläge ausgesprochen.