Auswertung des BKK Dachverbands
Krankenstand im September noch von Sommerwelle geprägt
Im Vergleich zum August hat der Krankenstand im September nochmals zugelegt. Dabei sind die Fehltage wegen einer COVID-Erkrankung seit Juli stark gesunken.
Veröffentlicht:Berlin. Der BKK Dachverband meldet auch für den September einen Krankenstand unter den erwerbstätigen Versicherten, der weiterhin höher ist als in den vergangenen zehn Jahren. Im Vergleich zum August (5,23 Prozent) habe der Gesamtkrankenstand im September nochmals auf 5,76 Prozent zugelegt. In den vergangenen Jahren rangierte der AU-Wert in diesem Monat zwischen 3,45 bis 4,37 Prozent, teilte der BKK Dachverband am Donnerstag mit.
Auch das AU-Geschehen bei Atemwegserkrankungen hat – ausgehend vom August – nochmals von 0,81 auf 1,11 Prozent zugelegt. Im Vergleich zum September in Vorcorona-Jahren ist der Wert sogar mehr als doppelt so hoch (2018: 0,49 Prozent; 2019: 0,50 Prozent).
Einen umgekehrten Trend gibt es hingegen bei Fehlzeiten, die auf eine COVID-19-Erkrankung zurückgehen. Die Zahl der AU-Fälle ist hier mit 74,4 je 10.000 beschäftigten Mitgliedern im Vergleich August leicht zurückgegangen(81,5 AU-Fälle). Im Juli hatte dieser Wert noch doppelt so hoch gelegen (151,5 AU-Fälle je 10.000 beschäftigte Mitglieder).
eAU macht Fehlzeitengeschehen genauer
Der gleiche Trend bildet sich auch bei den Fehltagen ab: Wegen COVID addierten diese sich im Juli noch auf 1123 AU-Tage je 10.000 beschäftigte Mitglieder, im September waren es noch 524,2. Wie in den Vormonaten seien die Ausfallzeiten besonders hoch in den Branchen, in denen viel mit und am Menschen gearbeitet wird. Der Kassenverband nennt als Beispiele die öffentliche Verwaltung, das Gesundheits- und Sozialwesen oder Erziehung und Unterricht.
Durch die zunehmende digitale Übermittlung von AU-Bescheinigungen werde das Krankheitsgeschehen immer präziser abgebildet werden können, so der BKK Dachverband. In der Vergangenheit sei ein Teil der in Papierform ausgestellten AU-Bescheinigungen aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Versicherten bei ihrer Kasse eingereicht worden.
Diese Erfassungslücke werde sich sukzessive schließen – seit diesem Jahr erfolge die Meldung via eAU an die Krankenkassen. Ab kommendem Jahr gelte dies dann auch für die Übermittlung an die Arbeitgeber. (fst)