Bundesrat
Länder stellen Spahn-Gesetze auf Grün
Großkonflikte über Gesundheitsgesetze drohen im Bundesrat nicht. Doch es gibt eine Wunschliste.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat will am Freitag einen Haken an mehrere Gesundheitsgesetze machen. Doch die Länder wünschen sich Nachbesserungen:
- Digitale-Versorgung-Gesetz:Die Länder wollen im Innovationsausschuss stets beteiligt werden. Dadurch sollen regionale Versorgungsstrukturen bei Anträgen auf Fördermittel aus dem Innovationsfonds besser berücksichtigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Bislang klappe der Transfer von positiv evaluierten Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung nicht. In den Beratungen zum DVG hatte die Bundesregierung dieses Ansinnen angelehnt.
- MDK-Reformgesetz: Die Prüfung von Klinikabrechnungen ist aus Sicht der Länder unzureichend adressiert. Künftig müssten Kliniken „auch bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung“ eine pauschalierte Strafzahlung von mindestens 300 Euro leisten. Diese verschärften Regeln schwächten die Krankenhäuser, die in der Finanzierung ihrer Betriebskosten eigentlich gestärkt werden müssten. Zudem werde das Gesetzesziel konterkariert, den Verwaltungsaufwand für Abrechnungsstreitigkeiten zu verringern.
- Weiterhin drängt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats darauf, die zulässige Rücklage für Kassen wieder auf das 1,5-Fache einer Monatsausgabe zu erhöhen. Angesichts der Mehrausgaben durch die Spahn‘sche Reformkaskade sehen die Länder das „kurzfristige Abschmelzen“ der Geldreserven kritisch.
- Angehörigen-Entlastungsgesetz: Sozialkassen sollen erst dann auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgreifen dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100 000 Euro liegt. Hier empfiehlt der Finanzausschuss, das Gesetz im Vermittlungsverfahren zu überarbeiten. Der Bund müsse Mehrbelastungen, die Länder und Kommunen durch das Gesetz entstehen, kompensieren. Dagegen will der Sozialausschuss das Gesetz durchwinken. Die Länderkammer entscheidet am Freitag, welcher Empfehlung sie folgt.
- Entlastung von Betriebsrentnern: Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss im Streit um die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten verständigt. Durch einen Freibetrag sollen GKV-Beiträge künftig erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen. Der GKV fehlen im nächsten Jahr dadurch 1,2 Milliarden Euro. Alle Bundesratsausschüsse empfehlen grünes Licht dafür.
- Mehr Bundesmittel für Kinderschutz: Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern fordern den Bund in einem Gesetzesantrag auf, die Mittel für bessere Netzwerkstrukturen im Kinderschutz („Frühe Hilfen“) von jährlich 51 auf 65 Millionen Euro anzuheben. Der Betrag sei seit 2014 unverändert, doch Geburtenrate und Personalkosten in den Ländern seien gestiegen. Die Familien- und die Gesundheitsminister der Länder hatten den Bund vergeblich aufgefordert – nun soll ein Gesetz helfen. (fst)
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