Pflege 2.0

Länder stimmen Verordnung zur Bemessung stationären Pflegepersonals zu

Bedarfsgerechte Personalausstattung auf Klinikstationen und bessere Arbeitsbedingungen für die dort beschäftigten Pflegekräfte rücken ein Stück näher.

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Berlin. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) durch den Bundesrat als historischen Schritt. „Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, so die Pflegeratspräsidentin Christine Vogler in einer Stellungnahme noch am Freitagnachmittag.

Die Länderkammer hat bei ihrer heutigen Plenarsitzung der Verordnung mit mehreren Änderungswünschen in Textdetails zugestimmt. Zudem wurde eine Entschließung gefasst, wonach die Bundesregierung um Prüfung gebeten wird, ob sich die neue Personalbemessung nicht auch auf Erwachsenen-Intensivstationen anwenden lässt. Bislang ist vorgesehen, dass „nur“ der Personalbedarf auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen werden.

Kann zum 1. Juli in Kraft treten

In einem späteren Verordnungsverfahren würden dann Vorgaben zum Personalaufbau gemacht, heißt es, um in der stationären Krankenpflege die vorgeschriebene Belegschaftsstärke zu erreichen. Erst am gestrigen Donnerstag hatten mehrere Länder noch Änderungswünsche angemeldet. Die Forderung Bayerns nach Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung auf nächstes Jahr, fand jedoch keine Mehrheit.

„Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist“, heißt es in einer Mitteilung des Gremiums, könne die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. (cw)

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