Länderchefs fordern
Bund soll Rahmen für Corona-Regeln vorgeben
Die Ministerpräsidenten wollen mit dem künftigen Corona-Management nicht allein gelassen werden. Sie fordern eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage.
Veröffentlicht:Königswinter/Berlin. Aus Sicht der Ministerpräsidenten ist es „von größter Bedeutung“, dass die Länder auch nach dem Ende der Corona-Notlage das Recht haben, eigene Schutzmaßnahmen anzuordnen.
„Egal, wie die Regelung aussieht, wir brauchen eine Rechtsgrundlage“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) am Freitagmittag. Zwei Tage lang hatten die Länderchefs in Königswinter (Nordrhein-Westfalen) unter anderem über die Corona-Situation beraten.
Zu den nötigen Schutzmaßnahmen gehörten 2G- und 3G-Regelungen, Beschränkungen beim Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten, die Erhebung von Kontaktdaten oder die „AHA-L“-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske sowie Lüften). Mit diesen „niederschwelligen Maßnahmen“ könne verhindert werden, dass es erneut zu einem starken Anstieg der Corona-Infektionen komme, heißt es in dem Beschluss.
Sonderregeln enden am 24. November
Die bisher durch den Bund festgestellte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ erlaubt es auch den Ländern, weitreichende Eingriffe in die Freiheiten der Bürger vorzunehmen. Diese Ausnahmevorschrift endet aber am 24. November.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich Anfang der Woche gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Damit würde auch für die Länder die bisherige Rechtsgrundlage für Corona-Regeln entfallen.
Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen sagte Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD), wichtig sei, dass es überhaupt einen Rechtsrahmen gebe. „Wenn jedes Land das selbst festlegen muss, führt das zu Verwerfungen“, argumentierte Laschet. Damit spielen die Länderchefs den Ball an die bald nur noch geschäftsführende Bundesregierung zurück und geben ihr freie Hand in der Ausgestaltung des künftigen Rechtsrahmens.
Länder wollen Fälschungen von Impfbescheinigungen ahnden
Mit „Sorge“ sehen die Ministerpräsidenten zudem, dass immer häufiger gefälschte Gesundheitszeugnisse in Umlauf kommen – das gilt für Impfbescheinigungen, Genesenen-Nachweise oder Test-Zertifikate. Nötig sei daher eine „lückenlose Rechtslage“ für die Länder, um solche Fälschungen sanktionieren zu können. Bereits im Juni hatten sich die Justizminister der Länder hier für Änderungen ausgesprochen.
Der Bund solle daher kurzfristig Anpassungen im Strafgesetzbuch und Infektionsschutzgesetz prüfen, damit die Länder derartige Vergehen ahnden können, heißt es in dem Beschluss.