PID
Länderübergreifende Ethikkommission geplant
Anträge zur Präimplantationsdiagnostik sollen künftig von einer länderübergreifenden Ethikkommission entschieden werden. Wie Medien berichten, soll sie bei der Ärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt werden.
Veröffentlicht:STUTTGART. Ein Verbund von sechs Bundesländern will eine gemeinsame Ethikkommission etablieren, in der Anträge für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) geprüft werden sollen.
Die Kommission soll ihren Sitz bei der baden-württembergischen Landesärztekammer in Stuttgart haben. Sie soll für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen und das Saarland zuständig sein.
Ein Sprecher des Landessozialministeriums in Stuttgart bestätigte am Montag entsprechende Medienberichte. Am Dienstag will das Landeskabinett die Vorlage von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) beschließen.
Das 2011 verabschiedete Bundesgesetz verpflichtet die Länder, Ethikkommissionen zu gründen, an die sich Paare wenden können. Danach ist ein Gentest grundsätzlich verboten, der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen formuliert. Nach dem Embryonenschutzgesetz ist eine PID erst erlaubt, wenn eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission die Einhaltung der Voraussetzungen geprüft hat.
Ein ähnlicher Verbund von sechs Nord-Ländern ist bereits seit dem Februar startklar. Dort wird jährlich mit rund 50 Anträgen für eine PID gerechnet.
Eine länderübergreifende Zusammenarbeit soll zu einer einheitlichen Spruchpraxis und Rechtssicherheit gegenüber den betroffenen Paaren beitragen. Verhindert werden soll damit auch, dass Paare die Anträge in dem Bundesland mit der mutmaßlich "liberalsten" Genehmigungspraxis stellen. (fst)