Nordrhein-Westfalen

Landarztquote: Bewerber wissen, worauf sie sich einlassen

Die Landarztquote in NRW ist laut Gesundheitsministerium gut angelaufen. So gut, dass eine Strahlkraft auf andere Länder erwartet wird.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wer einen Medizinstudienplatz sucht, kann sich in NRW seit dem Wintersemester auch für einen Platz über die Landarztquote bewerben.

Wer einen Medizinstudienplatz sucht, kann sich in NRW seit dem Wintersemester auch für einen Platz über die Landarztquote bewerben.

© Peter Atkins / stock.adobe.com

Köln. Spezielle Kontingente für Medizinstudierende, die später in unterversorgten Regionen arbeiten wollen, werden in Deutschland schon bald die Regel sein, erwartet Dr. Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.

„Ich würde die Prophezeiung wagen, dass wir Ende dieses Jahres in allen Flächenländern eine Gesetzesgrundlage für die Landarztquote haben“, sagte Stollmann beim 18. Kölner Sozialrechtstag.

170 Studienplätze für Landärzte

In Nordrhein-Westfalen werden seit dem Wintersemester 2019/2020 pro Jahr 170 der 2000 Medizinstudienplätze an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, sich nach dem Studium für mindestens zehn Jahre in einer mit Hausärzten unterversorgten Region niederzulassen.

„Die Hausarztquote ist ein zentrales Element eines vielfältigen Baukastens zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung“, betonte Stollmann.

Nach den bisher in zwei Bewerberrunden in NRW gesammelten Erfahrungen entsprächen die Kandidaten genau den Erwartungen. Es würden sich vor allem Menschen bewerben, die eine ausgewiesene Berufs- und Ausbildungserfahrung im Gesundheitswesen und schon ein gewisses Lebensalter haben. Die Bewerber sind im Schnitt 24 Jahre alt.

„Die Leute, die wir ausgewählt haben, wissen, worauf sie sich einlassen“, betonte der Leiter der Gruppe „Heilberufe, GKV, Sektorübergreifende Versorgung“ im Ministerium.

Ministerium: Klagen wohl eher selten

Er geht davon aus, dass es nicht allzu viele Klagen von Studierenden geben wird, die nach dem Studium doch nicht in die hausärztliche Versorgung wollen, die Zahlung der vorgesehenen Vertragsstrafe von 250.000 Euro aber ablehnen.

Es sei Aufgabe der Gesundheitspolitik, für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in der Fläche zu sorgen, sagte Stollmann. Dafür stünden eine Reihe von landes- und bundesrechtlichen Instrumenten zur Verfügung. (iss)

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