Neue Regeln für Bürgertests
Lauterbach schaltet neue Corona-Testverordnung scharf
Lange wurde darüber diskutiert – jetzt sind die Änderungen an der Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Für die Prüfverfahren bei den Bürgertests gelten damit ab sofort neue Regeln.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat die angepassten Prüfvorgaben für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Abrechnung der Corona-Bürgertestungen in Kraft gesetzt.
Der Neufassung der Verordnung waren wochenlange Diskussionen vorausgegangen – insbesondere Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Vertreter der Länder und der Kommunen hatten scharfe Kritik daran geäußert.
Demnach sollen die Abrechnungsangaben zu den Bürgertests von den KVen auf rechnerische Richtigkeit, Einhaltung von Formvorgaben sowie Vollständigkeit der erforderlichen Angaben geprüft werden.
Für die „vertiefte Prüfung“ der Angaben und der entsprechenden Selbstauskünfte der getesteten Personen zeichnen das Robert Koch-Institut (RKI) und die knapp 400 Gesundheitsämter in den Ländern verantwortlich. Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt von einer „statistischen“ Prüfung durch das RKI gesprochen.
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