Neue Regeln für Bürgertests

Lauterbach schaltet neue Corona-Testverordnung scharf

Lange wurde darüber diskutiert – jetzt sind die Änderungen an der Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Für die Prüfverfahren bei den Bürgertests gelten damit ab sofort neue Regeln.

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Ab sofort gelten neue Regeln bei der Abrechnungsprüfung von Corona-Bürgertests.

Ab sofort gelten neue Regeln bei der Abrechnungsprüfung von Corona-Bürgertests.

© Martin Schutt / dpa / picture alliance

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat die angepassten Prüfvorgaben für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Abrechnung der Corona-Bürgertestungen in Kraft gesetzt.

Der Neufassung der Verordnung waren wochenlange Diskussionen vorausgegangen – insbesondere Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Vertreter der Länder und der Kommunen hatten scharfe Kritik daran geäußert.

Demnach sollen die Abrechnungsangaben zu den Bürgertests von den KVen auf rechnerische Richtigkeit, Einhaltung von Formvorgaben sowie Vollständigkeit der erforderlichen Angaben geprüft werden.

Für die „vertiefte Prüfung“ der Angaben und der entsprechenden Selbstauskünfte der getesteten Personen zeichnen das Robert Koch-Institut (RKI) und die knapp 400 Gesundheitsämter in den Ländern verantwortlich. Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt von einer „statistischen“ Prüfung durch das RKI gesprochen.

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Rückwirkend zum 1. Juli

Die neuen Prüfvorgaben gelten ausweislich der am 31. August im Bundesanzeiger veröffentlichten „Vierten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“ rückwirkend seit 1. Juli.

Corona-Schnelltests sind mittlerweile kostenpflichtig – je Abstrich werden drei Euro fällig. Für Risikogruppen oder pflegende Angehörige sind die Testungen weiterhin kostenfrei.

Pläne der Ampel für ein neues Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober sehen erneut zahlreiche Testauflagen vor – etwa beim Zutritt zu Krankenhäusern oder Altenheimen. Sozialverbände hatten – auch vor diesem Hintergrund – mehrfach die Rückkehr zu kostenfreien Bürgertests gefordert. (hom)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 06.09.202200:01 Uhr

Testen- ohne klinisch- differentialdiagnostisch richtige Interpretation der Laborergebnisse- ist sinnlos! - - -
Wie jedes Testergebnis, welches nicht fallorientiert richtig interpretiert wird. . . So auch bei der Unterscheidung von bloßer Labor- "Sars"- und Varianten- Kontamination an Symptomlosen , und klinisch manifester "Covid-19"- Pneumonie an realen Krankheitsfällen!! So produzieren unsere "Corona"- Experten immer noch fiktiv Pandemie- Fälle, gemäß einer unsinnigen WHO- Direktive, seit Anbeginn der Coronakrise; und ohne der bisher zu widersprechen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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