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Lauterbach sieht Gesetzgeber gefordert

Die zwischen KBV und Kliniken umstrittene Notfallversorgung erfordert nach Auffassung des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach rasche Eingriffe des Gesetzgebers.

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BERLIN. Den Dauerkonflikt zwischen der KBV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) um die Notfallversorgung an Klinikambulanzen und deren Finanzierung hält der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nur durch den Gesetzgeber für lösbar. Dies sei eine Aufgabe, die gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode gelöst werden müsse, sagte er der "Berliner Morgenpost"

Dabei plädiert Lauterbach dafür, den Patienten ein Wahlrecht zu lassen, ob sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder die nächstgelegene Krankenhausambulanz nutzen. Eine Steuerung von Patientenströmen , hält er für Bevormundung. "Wir brauchen kein Umerziehungsprogramm, sondern mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen." Dazu sei es notwendig, dass für Notfälle, die in den klassenärztlichen Bereitschaftsdiensten oder in Krankenhausambulanzen behandelt werden, die gleichen Honorare gezahlt werden.

Die Krankenhäuser beklagen, dass die Honorare für ambulante Notfallleistungen, die die KVen zahlen, nicht kostendeckend sind. Dem wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entgegengehalten, dass viel zu viele Kliniken Notfallambulanzen unterhalten, deren Kapazitäten nicht ausgelastet seien. Der Marburger Bund hatte jüngst dafür plädiert, für Klinikambulanzen Mindestmengen einzuführen. Er sprach von mindestens 20.000 Fällen pro Jahr. Das dürfte den Krankenhausträgern überhaupt nicht gefallen, für die Notfallaufnahmen auch ein Instrument sind, um stationäre Fälle zu generieren – was immer wichtiger wird, weil die Zahl der gezielt von Vertragsärzten ins Krankenhaus eingewiesener Patienten sinkt.

Gegen Lauterbachs Vorstoß argumentiert ZI-Geschäftsführer Dominik von Stillfried, eine ungesteuerte Inanspruchnahme von Notfallkapazitäten der Kliniken führe "zu einem dramatischen Fehleinsatz knapper Ressourcen". Es bestehe das Risiko von Überdiagnostik und Übertherapie. Stattdessen sollte, wie in einem Konsenspapier der KVen im März dargelegt, für GKV-Versicherte ein telefonisches Beratungsangebot entwickelt werden, mit dem die Dringlichkeit der Behandlung eingeschätzt und der Patient an den richtigen Behandlungsort geleitet werden könne. Das ZI schätzt die schon jetzt vermeidbaren Kosten auf sieben bis zwölf Milliarden Euro. (HL)

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