Sterbehilfe
Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen
Rechtssicherheit für Ärzte einerseits, ein Verbot jeder organisierten Form von Sterbehilfe andererseits: Politiker von Union und SPD gehen gemeinsam in die Debatte.
Veröffentlicht:BERLIN. Es liegt noch kein ausformulierter Antrag für ein Sterbehilfegesetz vor. Es ist nicht einmal klar, wie viele Anträge es dazu im Bundestag geben wird. Die Debatte über die sensiblen Fragen ist dennoch längst entbrannt.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder, hatten bereits ihre Präferenzen für ein strafrechtlich bewehrtes Verbot jedweder Sterbehilfe und den gleichzeitigen Ausbau der Palliativmedizin deutlich gemacht.
Dieser Vorschlag hat nun Konkurrenz bekommen. Eine fraktionsübergreifende Initiative von CDU- und SPD-Parlamentariern will ein striktes Verbot ärztlicher Assistenz beim Suizid verhindern.
Jedwede Form kommerzieller und organisierter Sterbehilfe wie zum Beispiel in Sterbehilfevereinen solle gleichwohl untersagt werden, wollen die Initiatoren Professor Karl Lauterbach, Carola Reimann (beide SPD) und Peter Hintze (CDU) in ihren gemeinsamen Gruppenantrag schreiben. Das hat Lauterbach am Montag in Berlin angekündigt.
Lauterbachs Vorschlag: Es soll weitere Einschränkungen geben
Der Vorschlag von Lauterbach, Hintze und Reimann soll Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch solle Ärzte, die Beihilfe zum Suizid leisten, auch vor einem Approbationsentzug schützen, sagte Lauterbach. Bislang droht in zehn Kammern ein Approbationsentzug.
Das Argument der Befürworter einer Liberalisierung der Suizidassistenz lautet: Müsse der Arzt Strafe fürchten, meide er die Auseinandersetzung mit Patienten über das sensible Thema. Es sei schlecht, wenn sich Ärzte von den Patienten entfernten, weil das die Versorgung gefährde.
In diesem Punkt sieht sich Lauterbach mit Bundesärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery, der ein Verbot der Suizidassistenz ebenfalls nicht im Straf-, sondern eher im Berufsrecht geregelt sehen will, einig.
Lauterbach und seine Mitstreiter wollen Ärzte nicht verpflichten, dem Wunsch eines Patienten zu folgen. Zudem solle es weitere Einschränkungen geben.
Der Patient müsse an einer nicht heilbaren Krankheit leiden, er müsse seinen Willen klar bekundet haben, zum Beispiel in der Patienten-Verfügung, und ein weiterer Arzt müsse mit dem Patienten gesprochen haben.
Das weitere Vorgehen des Bundestags bei der gesetzlichen regelung der Sterbehilfe steht noch nicht fest. Möglicherweise sollen die Parlamentarier noch in diesem Jahr wenigstens einmal dazu tagen, heißt es bei Abgeordneten.