Gesetzesvorhaben
Lauterbachs Klinik-Transparenzliste: KBV warnt vor Staatsmedizin
Der Bundesgesundheitsminister plant eine Art Transparenzkatalog für Krankenhäuser. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte fürchten, die Selbstverwaltung könne mit dem Vorgang ausgehebelt werden.
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Krankenhauslandschaft nach Versorgungsleveln eingeteilt: Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ziehen weiter Kritik auf sich.
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Berlin. Die Vertragsärzteschaft fürchtet im Zuge des geplanten Krankenhaustransparenzgesetzes erhebliche Verwerfungen. Mit der kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Formulierungshilfe entferne sich die Ampel „deutlich von einem erfolgreichen, wie zuletzt auch in der Corona-Pandemie unter Beweis gestellten Organisationsprinzip der deutschen Gesundheitsversorgung“, erklärte der KBV-Vorstand am Montag. Hintergrund ist eine Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf am kommenden Mittwoch im BMG.
Das Ziel der Bundesregierung, die rund 1700 Krankenhäuser in verschiedene Versorgungsstufen (Level) einzuteilen und so Patienten bei der Auswahl eines für sie passenden Krankenhauses zu unterstützen, sei zwar „grundsätzlich“ richtig, betont der KBV-Vorstand.
Umstrittener „Direktzugriff“ auf Qualitätsdaten
Dass das Bundesgesundheitsministerium allerdings einen „Direktzugriff“ auf Daten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erhalten solle und dabei der eigentlich zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) umgangen werde, lasse Zweifel „am wirklichen Interesse an der Transparenzförderung“ aufkommen.
Stattdessen dränge sich der Eindruck auf, dass das geplante Gesetz „primär der Einführung einer unmittelbar, bis ins Detail gelenkten Staatsmedizin dienen“ solle, heißt es in der Stellungnahme der KBV zur Anhörung im Ministerium.
Kritik äußerte auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd). Das Ansinnen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Kliniken „abhängig von ihrer Größe“ in unterschiedliche Versorgungslevel einzuteilen könne die Patientinnen und Patienten „in die Irre“ führen, warnte kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin.
kkvd: Patienten drohen in die Irre geführt zu werden
Für ein „Plus an Qualitätstransparenz“ im Krankenhaussektor sorge Lauterbach damit nicht. Nicht die Größe einer Klinik, vielmehr „medizinische Expertise und Erfahrung“ müssten ausschlaggebende Faktoren für die Level-Zuordnung sein. „Diese Expertise und Erfahrung sind auch an mittleren und einigen kleinen Kliniken zu finden“, zeigte sich Rümmelin überzeugt.
Zuvor hatten auch die drei unparteiischen Mitglieder im G-BA Kritik am Gesetzentwurf für die vom Bund geplante Klinik-Transparenzübersicht geübt. Zu befürchten sei, dass dabei lediglich Verzerrungen der Qualität in Krankenhäusern herauskomme. Sinnvoller wäre eine Orientierung an der „fachlich anerkannten“ G-BA-Level-Einteilung der gestuften Notfallversorgung.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte wiederholt betont, es sei quasi eine Verpflichtung, dass der Bund die ihm zur Verfügung stehenden Struktur- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser für die Patienten sichtbar mache. Kritik an den Plänen äußern auch einzelne Landesregierungen, so etwa Bayern. Bund und Länder planen derzeit eine gemeinsame Krankenhausreform. Die soll bis Ende des Jahres stehen und ab 2024 wirksam werden. (hom)