G-BA-Beschluss

Prostatakrebs: Für bestimmte Eingriffe gilt künftig das Zweitmeinungsverfahren

Für bestimmte Eingriffe bei Prostatakrebs gilt künftig das Zweitmeinungsverfahren. G-BA-Chef Hecken hätte dieses auch gerne auf die Therapieoption „aktive Überwachung“ ausgeweitet, scheiterte aber.

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