Kommentar zum Versorgungsgesetz
Merkwürdige Kalkulation
Eine der wenigen erfreulichen Elemente des Versorgungsstärkungs-Gesetzes ist die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung.
Vor allem die Stringenz der Vorschriften ließ bislang den ernsthaften Willen des Gesetzgebers erkennen, dies auch durchzusetzen. Der jetzt vorliegende Kabinettsentwurf lässt Zweifel daran aufkommen.
Den Vorbemerkungen zum Paragrafen-Teil ist zu entnehmen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Erfüllungsaufwand für die zusätzliche Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen auf 25 bis 30 Millionen Euro für die Krankenkassen beziffert.
Ein gleicher Teil müsste dann noch von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden, ergibt also ein Zusatzbudget von 50 bis 60 Millionen Euro.
Reicht das? - Nein, es reicht nicht!
Bereits im Jahr 2012 wurden laut Evaluationsbericht für 2156 Stellen, gerechnet in Vollzeit-Äquivalente 90,3 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt.
Für 7500 Stellen wäre auf Basis der Rahmenbedingungen von 2012 mindestens ein Betrag von 314 Millionen Euro erforderlich. Das ist ein Vielfaches dessen, was das Bundesgesundheitsministerium derzeit kalkuliert. Merkwürdig!
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