ASV
Ministerium will mehr Flexibilität
BERLIN. Durch möglicherweise rechtswidrige Anforderungen in GBA-Richtlinien und einer erst am 14. April erfolgten Beanstandung eines GBA-Beschlusses vom 17. Dezember wird der Ausbau der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) erneut verschleppt.
Der Bundesausschuss hatte im Dezember die Aufnahme gynäkologischer Tumoren und der pulmonalen Hypertonie beschlossen.
Das Ministerium, das die Richtlinie eigentlich nur binnen zwei Monaten beanstanden kann, sieht in der vom Bundesausschuss vorgenommenen Einschränkung auf bestimmte Therapieformen Kriterien dafür, dass der GBA im Ergebnis eine Beschränkung auf schwere Verlaufsformen vornimmt.
Der Gesetzgeber habe aber mit der Korrektur von Paragraf 116b im Versorgungsstärkungsgesetz die Einschränkung der ASV auf schwere Verlaufsformen aufgehoben und damit die ASV auch für jene Patienten öffnen wollen, die dazu im Paragraf 116b alter Fassung Zugang gehabt hatten.
Erläuterungsbedarf sieht das BMG ferner bei Mindestmengen und der Einbeziehung von Radiologen. (HL)