Südwest-KV
Mit Bagatellgrenze Regressflut stoppen
STUTTGART (fst). Mit einer Bagatellgrenze will die KV Baden-Württemberg die Flut von Regressanträgen bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf stoppen.
Im Jahr 2010 sind im Südwesten 9496 Regressanträge wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf eingeleitet worden. Die potenzielle Regress-Summe beträgt in diesem Jahr 2,7 Millionen Euro, berichtete KV-Chef Dr. Norbert Metke bei der letzten Vertreterversammlung in Stuttgart.
Vielfach gehe es dabei um "Mini-Regresse", bei denen zweistellige Beträge in Frage stehen. Die Zahl der Anträge ist angesichts von landesweit knapp 19 000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten hoch.
Das Volumen der Verordnung von Sprechstundenbedarf belief sich 2009 auf insgesamt 107 Millionen Euro, 62 Millionen Euro davon entfielen auf Arzneimittel.
Metke will angesichts der hohen Zahl betroffener Ärzte und der wuchernden Bürokratie die Notbremse ziehen: Die KV plant, den Kassen eine Neuregelung vorzustellen. Dabei denkt der KV-Chef an eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Damit hätte sich die Hälfte der Verfahren von selbst erledigt.
KV will online-gestützte Hotline installieren
Ein alternativer Lösungsansatz, der eine Pauschale für jeden Behandlungsfall in Euro vorgesehen hat, ist von der KV verworfen worden. Angesichts der großen Unterschiede beim durchschnittlichen Bedarf für Sprechstundenbedarf zwischen den Fachgruppen sei dieses Vorgehen nicht möglich, erläuterte Metke den Delegierten.
Eine bessere Orientierung soll Vertragsärzten auch die Frühinformation Arzneimittel erlauben, die sie mit dem Honorarbescheid erhalten. Seit Juli sind darin auch Informationen über den verordneten Sprechstundenbedarf enthalten. Zusätzlich will die KV eine online-gestützte Hotline installieren.
Dabei können Vertragsärzte per Mail vorab prüfen lassen, ob die Verordnung von Sprechstundenbedarf konform mit den Vorschriften ist. Wann dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, ist noch unklar.
Die derzeit in Baden-Württemberg geltende Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf ist 31 Seiten stark. Auf 20 Seiten werden darin als SSB zulässige Arzneimittel, medizinisch-technische Mittel und Verbandstoffe aufgelistet.