KBV in der Krise

Mit "Geist von Blankenfelde" gegen mehr Staatskontrolle

Mit einem noch namenlosen Kontrollgesetz kommt auf die Gesundheits-Funktionäre Ungemach zu. Doch gegen ihren schwindenden Einfluss setzt die KBV nun auf den "Geist von Blankenfelde". Einige Konturen lassen sich bereits erahnen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Leeres Bett in einem Kreiskrankenhaus: Die KBV hält diese Versorgungsebene für überflüssig.

Leeres Bett in einem Kreiskrankenhaus: Die KBV hält diese Versorgungsebene für überflüssig.

© Matthias Ernert

BERLIN. Kaum haben sich die Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengerauft und üben sich in neuer Harmonie, steht der Bundesvertretung der Vertragsärzte neuer Ärger ins Haus - ein Gesetz, das es der Aufsichtsbehörde erlauben soll, bei der Körperschaft öffentlichen Rechts genauer hinzuschauen.

Und weil die Koalition keine "Lex KBV" formulieren will, soll kurzerhand die Aufsicht über die gesamte öffentlich rechtlich verfasste Selbstverwaltung geschärft werden, also auch über den GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

Schon nach Ostern werde die Koalition ihre Pläne dazu vorstellen, hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Professor Karl Lauterbach, angekündigt. Details wollte er bisher nicht nennen. Nur so viel: "Wir haben die bestehenden Kontrollmöglichkeiten bislang nicht optimal genutzt. Das ist in allen zurückliegenden Koalitionen schlecht gelaufen."

Es gehe um die Prüfung der Funktionen, die die KBV habe. Da gebe es Lücken - und die werde die Koalition in dieser Legislaturperiode schließen.

Schon Lauterbachs sich direkt anschließende Äußerungen machten klar, das auf die Funktionäre noch mehr Ungemach zukommen dürfte.

Das noch namenlose Kontrollgesetz sei keinesfalls die Antwort auf die Frage, was überhaupt mit der KBV geschehen solle, sagte der Gesundheitspolitiker. Die werde in der nächsten Legislaturperiode aber gestellt werden.

"Freie Wildbahn des Gesundheitsmarktes" ein Irrtum?

Immerhin: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich vergangene Woche in Berlin klar zur Selbstverwaltung bekannt.

Ideen, das ärztliche Leistungsgeschehen zu liberalisieren, erteilte er eine Absage. Die "freie Wildbahn eines Gesundheitsmarktes" halte er für einen Irrtum, sagte der Minister. Stattdessen will der Minister mehr Aufsicht wagen.

Das Sozialgesetzbuch V gibt dem Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde auch heute schon scharfe Instrumente in die Hand.

"Auf deren Kosten (der KVen, die Red.) werden ihre Geschäfte durch die Aufsichtsbehörde selbst oder durch den von ihr bestellten Beauftragten auch dann geführt, wenn die Vertreterversammlung oder der Vorstand die Funktionsfähigkeit der Körperschaft gefährden, insbesondere wenn sie die Körperschaft nicht mehr in Einklang mit den Gesetzen und der Satzung verwalten, die Auflösung der Kassenärztlichen Vereinigung betreiben oder das Vermögen gefährdende Entscheidungen beabsichtigen oder treffen", heißt es in Paragraf 79a des SGB V.

Dass Klagen gegen Eingriffe der Aufsicht keine aufschiebende Wirkung haben, mussten die Spitzen von KBV und ihrer Vertreterversammlung ja gerade erfahren. Sie mussten trotz laufender Klage die vom Gesetzgeber geforderte Parität der Versorgungsbereiche in der Vertreterversammlung bei gemeinsamen Abstimmungen umsetzen.

Gegen den schwindenden Einfluss der KBV auf die Politik, deren Nörgelei und Regelungswut setzt die KBV nun den "Geist von Blankenfelde". In dem brandenburgischen Ort haben sich Vorstand und Vertreterversammlung in einer Klausurtagung Ende Februar neu sortiert.

"Die Rückkehr zur Besinnung ist zur rechten Zeit erfolgt", resümierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Gespräch mit Journalisten die Veranstaltung. Wenn die KBV als "Geschäftsmodell" überleben wolle, müsse sie inhaltlich liefern.

Es schälen sich ein paar Konturen aus dem Blankenfelder Dunst, was die KBV der Politik für die kommende Legislaturperiode liefern könnte. Ein Punkt ist eine klare Abgrenzung der Aufgaben von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Dafür sei eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zwingend notwendig, sagt Gassen. "Man muss wissen, was der stationäre Sektor macht."

Notfall-Einheiten statt Kreiskrankenhäuser

"Man muss in Frage stellen, ob der Erhalt von jedem Kreiskrankenhaus wirklich sinnvoll ist", sagt Gassen. Rund 500 Häuser könnten schließen. Kleine Einheiten für Notfälle, apparativ hochwertig ausgestattet, eventuell ein paar Notfallbetten, würden an deren Stelle reichen.

Ein weiteres Stichwort ist die Rationierung ärztlicher Leistungen, auch wenn Gassen dieses Wort nicht in den Mund nimmt. Der Ausweichbegriff heißt "koordinierte Inanspruchnahme". Dafür umwirbt die KBV die Kassen. Eine bessere Patientensteuerung über Wahltarife soll die "wahllose" Inanspruchnahme der Vertragsärzte mindern.

"Wir brauchen nicht nur einen ressourcenschonenden Umgang mit Benzin oder dem Wald, sondern auch mit medizinischen Leistungen", sagt Gassen.

Und weil in diesen Modellen auch Fachärzte, in erster Linie Kinder- und Frauenärzte, Patienten steuernde Funktionen übernehmen sollen, droht der KBV zusätzlich zu allen externen Zumutungen auch schon wieder ein interner Konflikt.

Das wollen nämlich die sich als natürliche Primärärzte verstehenden Hausärzte auf gar keinen Fall hinnehmen. Widerstand ist angekündigt, ganz ungeistlich.

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