„Active-Assisted-Living“
Mit virtuell betreutem Wohnen die Pflege entlasten
Die Potenziale der Digitalisierung in der Pflege werden bislang wenig genutzt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband will das ändern: Sie erprobt in Berlin nun die digitale Pflegeunterstützung.
Veröffentlicht:Berlin. Digitale Helfer wie Sturzerkennungssysteme, automatische Abschaltvorrichtungen für den Herd und Erinnerungssysteme für die Medikamenteneinnahme können auch pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen und aufrechterhalten.
Davon zeigt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) überzeugt. „Die Potenziale der Digitalisierung in der Pflege werden nur unzureichend ausgenutzt“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Mittwoch in Berlin. In einem Modellprojekt wird das Leben mit digitaler Pflegeunterstützung jetzt in Berlin erprobt.
Tatsächlich tun sich die Kranken- und die Pflegeversicherung schwer, die Kosten für solche Assistenzsysteme zu übernehmen. Es gebe einen „eklatanten politischen Mangel“, das Hilfsmittelverzeichnis an dieser Stelle auf den neuesten Stand zu bringen. Derzeit seien lediglich Hausnotrufsysteme und ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett gelistet.
Gutachten zur Erstattungsfähigkeit
Um hier politisches Umdenken anzustoßen, haben die Verbraucherzentralen ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Erstattungsfähigkeit von „Active-Assisted-Living“ auszuloten.
„Wir brauchen Kategorien für den Nutzen dieser Produkte, die messbar sein müssen“, sagte Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks, der das Gutachten für den vzbv erstellt hat. Die seien Voraussetzung für eine rationale Mittelverwendung in der Sozialversicherung.
Dierks hat eine Regelungslücke im SGB V identifiziert, die es den Krankenkassen derzeit erschwert, Wendebetten, Ortungssysteme und weitere digitale Helfer im häuslichen Pflegealltag zu erstatten. Mit einem Zusatz zum Paragrafen 40 des SGB V, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation regelt, ließe sich diese Lücke schließen, sagte Dierks.
Dieser Passus würde helfen
Dazu müsse folgender Passus eingefügt werden: „Zu den Pflegehilfsmitteln (…) zählen zudem solche technischen Hilfsmittel, auch wenn sie als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind, sofern diese einen pflegerischen Nutzen aufweisen, insbesondere durch die Verbesserung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen im Hinblick auf die in Paragraf 14 Abs. 2 und Abs. 3 SGB XI genannten Lebensbereiche oder der Erleichterung der Pflege.
Was an Kosten damit auf die Kranken- und Pflegekassen zukommen könnte, ist nicht klar. Es gebe keine belastbare Kalkulation dazu.
Zudem sei nicht abzuschätzen, wie schnell solche Produkte in den Markt kämen, sagte Dierks. Es habe noch nie einen so digital affinen Gesundheitsminister wie Jens Spahn gegeben. „Wir werden den Kontakt zum BMG suchen“, sagte Klaus Müller.
Montage in einer halben Stunde erledigt
In einem Innovationsfondsprojekt „Virtuell betreutes Wohnen“ in den eigenen vier Wänden wird die Praxistauglichkeit derzeit in Berlin erprobt. Beteiligt sind die BKK-VBU, die DAK, die BKK-Bahn , die Charité und Wohnungsbaugesellschaften. „Aktuell ist das Thema Pflegenotstand in aller Munde“, sagte BKK-VBU-Vorstand Andrea Galle.
Virtuell betreutes Wohnen könne dazu beitragen, Pflegepersonal dort einzusetzen, wo es tatsächlich gebraucht werde. Die Studie wird von April 2020 bis März 2021 laufen.
Die Montage der digitalen Helfer soll lediglich eine halbe Stunde dauern. Umzüge oder Umbauten seien nicht nötig, hieß es dazu am Mittwoch. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Charité. Der Innovationsausschuss beim GBA hat dafür drei Millionen Euro bereitgestellt.