Bundestag passiert

Nächster Schritt für neue Pflegeausbildung

Der Reform der Pflegeberufe hat die nächste Hürde genommen: Nach dem Kabinett hat nun der Bundestag die Ausbildung- und Prüfungsverordnung durchgewunken.

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BERLIN. Die für 2020 geplante Reform der Pflegeausbildung hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den notwendigen Detailregelungen.

»Zwei Jahre lang wird gemeinsam generalistisch ausgebildet. Die Azubis können dabei im praktischen Teil einen Vertiefungsbereich wählen.

»Wer im dritten Jahr die generalistische Ausbildung fortsetzt, erwirbt den Berufsabschluss einer Pflegefachfrau/eines Pflegefachmanns.

»Auszubildende, die ihre berufliche Zukunft eher in der Alten- oder Kinderkrankenpflege sehen, können einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.

»Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen soll überprüft werden, ob für die speziellen Ausbildungsabschlüsse weiter Bedarf besteht.

»Schulgeld muss nicht mehr gezahlt werden.

»Die neuen Pflegeausbildungen werden im Jahr 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen soll so genug Zeit zur Umstellung gegeben werden.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. (chb)

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