Arbeitgeberrechte

Neue Aufreger: Corona-Impfen im Betrieb und 3G im Fernverkehr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich ein Recht für Arbeitgeber vorstellen, den Corona-Impfstatus der Mitarbeiter zu erfahren. Patientenschützer sind dafür, Gewerkschaften dagegen. Diskutiert wird auch über eine 3G-Regelung für Bahnreisende.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Vor allem bei Berufsgruppen, die viel mit besonders gefährdeten Menschen arbeiten, wie Pflegekräfte oder MFA, ist es wichtig, dass sie geimpft sind.

Vor allem bei Berufsgruppen, die viel mit besonders gefährdeten Menschen arbeiten, wie Pflegekräfte oder MFA, ist es wichtig, dass sie geimpft sind.

© picture alliance/dpa/dpa pool

Berlin. Die Infektionszahlen steigen. Erstmals liegen wieder mehr als 1000 COVID-Patienten auf den Intensivstationen. In der Politik werden mögliche Reaktionen diskutiert.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) goss am Montag in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ Öl ins Feuer. Er sei hin- und hergerissen, ob Arbeitgebern gesetzlich zugestanden werden solle, ihre Angestellten nach dem Impfstatus zu fragen. Er tendiere in dieser Frage „zunehmend zu ja“, sagte Spahn. „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind“, argumentierte der Minister.

Eine solche Regelung würde nicht nur in Großraumbüros, sondern auch in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern greifen können. Patientenschützer haben sich deshalb umgehend auf die Seite des Gesundheitsministers geschlagen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen sollten gegenüber den Arbeitgebern ihren Impfstatus offenlegen müssen, forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz. „In der Pandemie gilt Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsrecht“, sagte Stiftungs-Vorsitzender Eugen Brych am Dienstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Offene Baustellen in den Gesetzen

Tatsächlich sind sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch die Arbeitsschutzverordnung derzeit offene Baustellen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußert sich unter Verweis auf das Arbeitsrecht skeptisch, hat Spahns Idee aber nicht grundsätzlich verrissen. „Wenn’s hilft, ja“, sagte Heil.

Wenn Spahn einen konkreten Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes unterbreite, werde er sich angucken, ob das ein Dammbruch sei, oder nicht, wird der Arbeitsminister in der ARD zitiert.

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Ein striktes Nein kommt unterdessen von den Gewerkschaften. „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz. Sie hat die Arbeitgeber nicht zu interessieren“, sagte DGB-Vorstand Anja Piel. Impfen sei kein Instrument des Arbeitsschutzes.

Mit einer Novelle der Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, Beiträge zur Steigerung der Impfbereitschaft zu leisten. Neu ist der Satz: „Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen.“

Einschränkungen für Ungeimpfte verfassungsrechtlich vertretbar

Diese Änderungen gehen aus dem Entwurf hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt und der am Mittwoch vom Kabinett ins weitere parlamentarische Verfahren weitergeleitet werden soll. Grundsätzlich sollen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, das Impfen im Betrieb niederschwellig anzureizen.

Einschränkungen für Ungeimpfte im Zusammenhang mit der 3G-Regelung lassen sich aus verfassungsrechtlicher Sicht rechtfertigen. Darauf hat der Staatsrechtler Professor Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg hingewiesen. Aktuell wird in der Bundesregierung geprüft, ob sich der Fernverkehr der Deutschen Bahn und Inlandsflüge dieser Regel unterwerfen lassen.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach hatte sich am Dienstagmorgen dafür ausgesprochen. „Die Inzidenz ist bei den Ungeimpften 25- bis 30-fach so hoch wie bei den Geimpften“, sagte Lauterbach dem „Deutschlandfunk“. Damit sei es auch medizinisch ganz klar, dass, dann auch unterschiedliche Regeln gelten müssten. Er halte deswegen die Einführung der 3G-Regel im Fernverkehr der Bahn für geboten.

Gassen: 3G wenig praktikabel

Aktuell wird in der Bundesregierung geprüft, ob die Bahn von Reisenden einen Impf- oder Genesenenausweis beziehungsweise einen negativen Corona-Test verlangen könne. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hält das Durchsetzen der 3G-Regel im Bahnverkehr für „wenig praktikabel“. Grundsätzlich biete sie aber ein höheres Maß an Sicherheit, sagte Gassen am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann sieht den Aufwand für eine Umsetzung in keinem günstigen Verhältnis zum möglichen Ertrag. (mit dpa, kna)

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