Patientenrechte

Neuer Anlauf für den Fonds

Das Gesetz für mehr Patientenrechte ist bereits Alltag - ohne einen Härtefallfonds zur Entschädigung. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf für den Hilfetopf. Bloß was das Ganze kosten soll, kann niemand sagen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Ein Härtefallfonds soll Patienten helfen, zu ihrem Recht zu kommen, ohne sich finanziell zu ruinieren.

Ein Härtefallfonds soll Patienten helfen, zu ihrem Recht zu kommen, ohne sich finanziell zu ruinieren.

© zitze / fotolia.com

HAMBURG. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) unternimmt einen neuen Anlauf für einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF). Am Mittwoch präsentierte sie in Hamburg ein konkretes Modell, mit dem Opfern medizinischer Behandlungsfehler unbürokratisch geholfen werden könnte.

"Wir wollen eine Gerechtigkeitslücke schließen und soziale Härten verhindern", sagte Prüfer-Storcks. Ärzten, deren Patienten aus dem Fonds geholfen wird, haben keine Konsequenzen zu befürchten.

"Es geht nicht darum, den Arzt oder das Krankenhaus an den Pranger zu stellen. Wir erwarten sogar, dass ein solcher Fonds das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entspannt und dazu beiträgt, Strategien zur Fehlervermeidung zu erarbeiten", sagte Gutachter Professor Dieter Hart von der Uni Bremen. Der Rechtswissenschaftler hat gemeinsam mit Professor Robert Francke im Auftrag der Hamburger Gesundheitsbehörde einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeitet.

Dieser sieht vor, dass ein vom Bund getragener und gespeister Fonds Patienten finanziell hilft, bei denen ein überwiegend wahrscheinlicher Behandlungs- und Organisationsfehler oder eine unbekannte Komplikation bei einem Eingriff zu einem erheblichen Schaden geführt hat.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass diese Wahrscheinlichkeit mindestens 51 Prozent beträgt. Vorgesehen ist, die Entschädigungssumme auf 100 000 Euro zu begrenzen und nur in Ausnahmefällen auf das Doppelte auszuweiten.

Für den Fonds soll eine Stiftung des Bundes gegründet werden. Deren dreiköpfiger Vorstand soll - gestützt auf die Arbeit einer Entschädigungs- und einer Härtefallkommission - spätestens drei Monate nach Antragsstellung die Entscheidung über eine mögliche Entschädigung treffen.

35.000 Anträge pro Jahr erwartet

Prüfer-Storcks kann sich vorstellen, dass die Stiftung entweder beim Patientenbeauftragten oder bei einer unabhängigen Patientenorganisation angesiedelt wird.

Völlig offen sind die Zahl der zu erwartenden Anträge und das erforderliche Volumen. Hart zufolge schwanken Schätzungen zwischen 30 und 300 Millionen Euro für zu erwartende 35.000 Anträge im Jahr. Er betonte: "Niemand kann Ihnen mit auch nur einiger Sicherheit sagen, was dieser Fonds kosten wird."

Prüfer-Storcks erwartet, dass man mit einer Ausstattung von 100 Millionen Euro im ersten Jahr auf der sicheren Seite sein wird.

Fest steht dagegen, dass der Fonds bestehendes Haftungsrecht nicht berührt, sondern als ergänzende Regelung gedacht ist. Mit dem Vorstoß nimmt Prüfer-Storcks eine alte Forderung der SPD-regierten Länder auf, die sich eine entsprechende Regelung schon im inzwischen verabschiedeten Patientenrechtegesetz gewünscht hatten.

Eine Blockade dieses Gesetzes wegen des fehlenden Fonds hätte aus Sicht der Hamburger Senatorin keinen Sinn gemacht. Sie setzt nun auf einen Konsens zwischen SPD und CDU in dieser Frage nach der Bundestagswahl.

Vorbilder für solche Fonds gibt es unter anderem in Österreich, Schweden und Frankreich. Wegen der unterschiedlichen Haftungsrechte und Gesundheitssysteme ist die Übertragung eines solchen Modells aber nicht möglich.

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