Neuregelungen zur Organspende ab August

BERLIN (eb). Das geänderte Transplantationsgesetz kann nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. August in Kraft treten.

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Die Regelungen zur Entscheidungslösung folgen am 1. November. Das hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.

Mit dem geänderten Transplantationsgesetz werden rechtliche Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz zur Entscheidungslösung soll dazu beitragen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Unter anderem werden gesetzliche und private Krankenversicherungen verpflichtet, regelmäßig bei ihren Versicherten für Organspenden zu werben.

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