Beatmungspatienten

Neustart für umstrittenes Reha-Gesetz

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Berlin. Aus dem „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) wird das „Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV“ (IPReG).

Nach der Kritik an dem im August erstmals vorgelegten Entwurf, soll nun die Pflicht für Beatmungspatienten gestrichen werden, sich stationär versorgen zu lassen. Wer außerklinische Intensiv-Leistungen erhält, soll Bestandsschutz genießen. Das Ziel bleibt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Beatmungspatienten zu entwöhnen. Das Gesetz soll Mitte 2020 in Kraft treten.

Entscheidungshoheit liegt beim Patienten

„Wir wollen, dass Intensiv-Pflegebedürftige soweit möglich am sozialen Leben teilhaben und ein selbstbestimmtes Leben führen, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den „konsolidierten Gesetzentwurf“ noch am Donnerstag an seine Ministerkollegen weiterleitete.

Die Entscheidungshoheit, wo ein Mensch gepflegt werden möchte, bleibt beim Patienten. Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit rund 20.000 Menschen ambulant und rund 4.000 Menschen stationär intensivpflegerisch betreut.

Zudem wird klargestellt, wann Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, zum Beispiel auch, wann eine Rund-um-die Uhr-Betreuung durch eine Pflegekraft erforderlich ist. Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Beschlüsse treffen.

Zu den Ärzten, die zur Verordnung dieser Leistungen berechtigt werden, zählen künftig auch Neurologen und Intensivmediziner.

Wohngemeinschaft soll als Institution Versorgungsverträge schließen

„Abrechnungsbetrug und krimininelle Fehlleistungen“ in sogenannten „Beatmungs-WGs“ sollen mit dem konsolidierten Gesetzentwurf deutlich erschwert werden. Dort übernehmen die Kassen rund 15.600 Euro im Monat. Bisher schließen die WG-Bewohner einzeln Verträge mit ihrer Kasse über eine Versorgung zuhause.

Für die Kasse ist somit nicht ersichtlich, dass ihr Versicherter in einer Zwangswohngemeinschaft ohne geprüfte Qualitätsstandards lebt. Das Modell nutzen dubiose Pflegedienst-Betreiber im Sinne der Profitmaximierung weidlich aus.

Künftig soll die Wohngemeinschaft als Institution Versorgungsverträge schließen. Dass schaffe Transparenz, heisst es dazu aus dem Gesundheitsministerium.

Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz Hemmnisse beseitigt werden, die Menschen davon abhalten, sich in einer stationären Einrichtung intensivpflegerisch betreuen zu lassen. Dazu zählt die Verpflichtung der Kassen, Eigenanteile an den Kosten von zwischen 2000 und 3000 Euro zu übernehmen. So sollen wirtschaftliche Anreize abgebaut werden, sich in nicht qualitätsgesicherten Intensivpflege-WGs aufzuhalten.

Leichterer Zugang zur medizinischen Rehabilitation

Auch die medizinische Rehabilitation und ihre Genehmigungsverfahren erfahren Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Nach Auffassung des Ministeriums wird mit dem IPReG der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert.

Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 behandlungstage ambulant und drei Wochen stationär festgelegt. Bei den anderen Indikationen soll die Kasse von der vom Arzt festgestellte medizinische Erforderlichkeit nicht mehr abweichen dürfen, es sei denn ein MDK-Gutachten spreche dagegen. Mit dem MDK-Gesetz werden die Medizinischen Dienste von den Kassen unabhängig.

Zudem sollen Vertragsärzte den Verordnungen von geriatrischer Rehabilitation die verwendeten Abschätzungsinstrumente bei der Übermittlung an die Kassen beifügen.

Die Kasse wiederum soll Versicherten und verordnenden Ärzten gegenüber Abweichungen von der Verordnung begründen. Welche Instrumente zur Abschätzung zum Einsatz kommen können, soll der GBA regeln. (af)

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