Mehrere Gesetzentwürfe liegen vor
Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im Bundestag angesetzt
Im anhaltenden Streit um eine Neuregelung der Sterbehilfe ist für kommende Woche eine Orientierungsdebatte im Bundestag angesetzt. Gesetzesentwürfe dreier interfraktioneller Initiativen liegen den Abgeordneten vor.
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Die vom Bundesverfassungsgericht angeregte Neuregelung der Sterbehilfe erreicht im Bundestag mit der Orientierungsdebatte kommende Woche eine erste Wegmarke.
© Michael Kappeler/dpa
Berlin. Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche (KW 20/2022) über die Neuregelung der Sterbehilfe debattieren. Eine Orientierungsdebatte ist für 18. Mai vorgesehen, erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, am Mittwoch in Berlin.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hatte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, dass „Betroffene endlich Rechtssicherheit brauchen“.
Helling-Plahr gehört zu einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die bereits einen Gesetzentwurf für eine liberale Sterbehilferegelung vorgelegt hat. Zu der Gruppe gehören auch Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Nach RND-Informationen ist mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Till Steffen erstmals ein grüner Abgeordneter dem Gruppenantrag beigetreten.
Bundestag vor neuer Debatte
Zähes Ringen um das Recht auf Sterben
Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen vorgesehen
„Sterbehilfe und Suizid sind höchstpersönliche Themen, denen sich die meisten von uns im Laufe unseres Lebens in den unterschiedlichsten Lebenssituationen stellen müssen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk. „Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es das Recht eines jeden Einzelnen von uns ist, darüber zu bestimmen, wie unser Leben enden soll“, betonte er.
Der Gruppenantrag folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, sagte Steffen. Konkret ist in dem Gesetzentwurf der Gruppe der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen.
Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Bisher liegen drei interfraktionelle Initiativen zur Regelung der Sterbehilfe im Bundestag vor. (KNA)