Mehrere Gesetzentwürfe liegen vor

Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im Bundestag angesetzt

Im anhaltenden Streit um eine Neuregelung der Sterbehilfe ist für kommende Woche eine Orientierungsdebatte im Bundestag angesetzt. Gesetzesentwürfe dreier interfraktioneller Initiativen liegen den Abgeordneten vor.

Veröffentlicht:
Die vom Bundesverfassungsgericht angeregte Neuregelung der Sterbehilfe erreicht im Bundestag mit der Orientierungsdebatte kommende Woche eine erste Wegmarke.

Die vom Bundesverfassungsgericht angeregte Neuregelung der Sterbehilfe erreicht im Bundestag mit der Orientierungsdebatte kommende Woche eine erste Wegmarke.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche (KW 20/2022) über die Neuregelung der Sterbehilfe debattieren. Eine Orientierungsdebatte ist für 18. Mai vorgesehen, erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, am Mittwoch in Berlin.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hatte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, dass „Betroffene endlich Rechtssicherheit brauchen“.

Helling-Plahr gehört zu einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die bereits einen Gesetzentwurf für eine liberale Sterbehilferegelung vorgelegt hat. Zu der Gruppe gehören auch Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Nach RND-Informationen ist mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Till Steffen erstmals ein grüner Abgeordneter dem Gruppenantrag beigetreten.

Lesen sie auch

Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen vorgesehen

„Sterbehilfe und Suizid sind höchstpersönliche Themen, denen sich die meisten von uns im Laufe unseres Lebens in den unterschiedlichsten Lebenssituationen stellen müssen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk. „Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es das Recht eines jeden Einzelnen von uns ist, darüber zu bestimmen, wie unser Leben enden soll“, betonte er.

Der Gruppenantrag folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, sagte Steffen. Konkret ist in dem Gesetzentwurf der Gruppe der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen.

Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Bisher liegen drei interfraktionelle Initiativen zur Regelung der Sterbehilfe im Bundestag vor. (KNA)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Gabriele Wittmann 19.05.202207:18 Uhr

Was kaum ein Arzt weiß: Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gibt es schon lange in Deutschland, und die machen das ganz toll. Und zwar mit sorgfältiger Prüfung des Falls und menschlicher Vorbereitung. Ich habe selbst den assistierten Freitod meiner 82-jährigen Mutter erlebt und kann den Verein nur empfehlen. Die Vorbereitung dauert ein halbes Jahr, neben einem Brief und einem persönlichen Besuch wird von einer ehrenamtlichen Juristin genau geprüft, ob der Sterbewillige nicht an Depression erkrankt und bei vollem Bewusstsein und entscheidungsfähig ist. Die Juristin war menschlich, hat auch mich angerufen und eine Stunde mit mir geredet. Die Vorbereitung ist emotional anstrengend, aber hat sich gelohnt: Wir konnten mit der ganzen Familie meine Mutter zwar widerwillig (wer will schon seine Mutter verlieren), aber verständnisvoll gehen lassen. Denn sie wollte und konnte nicht mehr. Sie hatte zwei defekte Herzklappen, immer wieder Wasser in der Lunge, konnte kaum noch gehen. Und sie wollte sich NICHT operieren lassen, obwohl das heute ein Routine-OP ist. Und diesen Wunsch MUSS man respektieren finde ich - man kann nicht Menschen dazu zwingen, alles immer weiter auszuhalten. Wenn wir die Medizin haben, Menschen zu retten, dann sollten wir auch die Medizin haben, Menschen friedlich und im Beisein ihrer Liebsten gehen zu lassen, statt dass sie sich wie ein Arzt-Freund von ihr zu Tode hungern oder vom Hochhaus springen müssen. Meine Mutter hätte KEINE Palliativ-Medizin bekommen, denn dazu war es noch "zu früh". Sie ist jeden dritten Tag gestürzt, der letzte Sturz war wohl ein Wirbelbruch, vermuten wir. Sie wollte nicht mehr mit Schmerzen rumliegen müssen über Wochen, dazu mit Luftnot. Hätten wir ihr das zumuten sollen? Das Gesetz sollte menschenwürdig sein. Und nicht bewirken, dass die Polizei, die anschließend ja selbstverständlich die Leiche prüfen muss, Wohnungen versiegelt, wie es wohl in anderen Städten passiert ist. Das ist traumatisierend für die Angehörigen. Wir hatten Glück, alles verlief friedlich.

Claus F. Dieterle 12.05.202222:36 Uhr

Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht beschlossenen Legalisierung der Suizidbeihilfe sollten die Kirchen verdeutlichen, dass eine solche Praxis für sie nicht in Betracht komme. Diese Ansicht vertrat der Bonner Staatsrechtler Prof. Christian Hillgruber bei der diesjährigen Bundestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Augsburg.

Hillgruber warnte die Kirchen davor, „in einem Akt der Selbstsäkularisierung auch noch selbst Angebote auf Suizidhilfe in ihren eigenen Einrichtungen“ zu machen. Im Gegensatz zur reinen „Sterbebegleitung“ dürften sich Christen an der Suizidbeihilfe nicht beteiligen. „Christen müssen gerade in diesem Punkt Stachel im Fleisch und Salz der Erde sein und dürfen nicht schal werden.“ Es stehe ihnen zwar auch nicht an, sich „als Schul- und Lehrmeister“ aufzuspielen, aber sie dürften ihren Standpunkt nicht verleugnen oder die sich abzeichnende weitere Entwicklung beschweigen und „achselzuckend hinnehmen“.

Sie müssten sich vielmehr „unaufgefordert einmischen und Widerspruch in Wort und Tat artikulieren. Nur so werden sie ihrem Auftrag in der Welt, einer Welt zunehmend ohne Gott, gerecht.“ Christen sollten etwas dazu zu sagen haben, „dass und wie unser Leben in Gottes Hand steht“.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Design der CASPAR-Studie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modi?ziert nach [2]

Diabetische Polyneuropathie

Capsaicin-Pflaster: Wirkung kann bei Mehrfachanwendung zunehmen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

© Springer Medizin Verlag GmbH

Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken