Neue Testverordnung

PCR-Tests: Details zur Priorisierung kommen nächste Woche

Wer genau wird bei den PCR-Tests künftig bevorzugt? Klarheit darüber verspricht Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die kommenden Tage. Schnell auf den Weg gebracht werden soll die Übermittlung von Haupt- und Nebendiagnosen durch die Krankenhäuser.

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Tendenz weiter nach oben: Mit bis zu 400.000 Infektionen durch Omikron pro Tag rechnen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und RKI-Präsident Lothar Wieler (l.).

Tendenz weiter nach oben: Mit bis zu 400.000 Infektionen durch Omikron pro Tag rechnen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und RKI-Präsident Lothar Wieler (l.).

© Wolfgang Kumm / dpa

Berlin. Viel Arbeit steht dem Bundesgesundheitsminister an diesem Wochenende bevor. Mit den Ländern stimmt er gerade die neue Testverordnung ab. Nächste Woche, kündigte Karl Lauterbach (SPD) am Freitagvormittag auf einer Pressekonferenz an, werde die überarbeitete Fassung dann vorliegen. Als Personen, die „auf jeden Fall“ in der Verordnung bevorzugt berücksichtigt werden, nannte der Minister zum einen Menschen aus der „vulnerablen Gruppe“, bei denen es wichtig sei, sie möglichst früh gegen Covid-19 zu behandeln.

Zum anderen werden laut Lauterbach auch in der Pflege und in der Eingliederungshilfe Beschäftigte PCR-Tests priorisiert erhalten. Bei Personengruppen, die nicht genannt werden, werden PCR-Tests dann aber nicht verboten sein. Sie würden in den Labors nur nachrangig behandelt, so Lauterbach.

In Kürze sollen auch die Hospitalisierungsdaten, welche die Krankenhäuser melden, nicht nur schneller, sondern auch präziser sein. „Wir arbeiten an einer schnellen, tagesaktuellen Ausleitung von Haupt- und Nebendiagnosen“, sagte Lauterbach. Als zentrale Stelle, an die diese Daten geschickt werden, komme das Robert-Koch-Institut (RKI) oder das Bundesgesundheitsministerium in Betracht. Lauterbach kündigte an, das Problem der bisher verzögerten und nicht aufgeteilten Meldungen in den nächsten Wochen zu lösen. Spätestens bis Herbst sollte das möglich sein.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden

Hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die von einigen Bundesländern schon wieder in Frage gestellt wird, sagte Lauterbach, dass die Länder und die Gesundheitsämter nicht eigenmächtig über eine Aussetzung entscheiden könnten. Dazu gebe es „keinen Verhandlungsspielraum“. Das Gesetz gelte und müsse umgesetzt werden. Spieraum bestehe nur bei der Frage, wie die Umsetzung der Vorschriften gestaltet werde, etwa bei den Sanktionen.

Zu der kürzlich erfolgten Verkürzung des Genesenstatus von sechs auf drei Monate sagte der Bundesgesundheitsminister, dass er bei der Festlegung des Zeitpunktes nicht vom RKI einbezogen worden sei. „Ich hatte damit gerechnet, dass es später geschieht“, so Lauterbach, der ein Kommunikationsproblem eingestand.

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Dennoch halte er die Verkürzung des Genesenenstatus für sinnvoll. Auf Fachebene sei die Frage zuvor intensiv besprochen worden. RKI-Präsident Lothar Wieler habe deshalb nicht eigenmächtig den Genesenenstatus verkürzt. Auf europäischer Ebene setze sich Deutschland im übrigen dafür ein, den Status einheitlich auf drei statt auf sechs Monate festzulegen.

Omikron kein Ersatz für Impfung

Lauterbach warnte davor, eine bewusste Omikron-Erkrankung als „preiswerte Impfung für den Herbst“ zu betrachten. Zum einen wisse keiner, wie schwer eine Infektion mit der Omikron-Variante verlaufe. Zum anderen werde bis zum Herbst „nichts übrig bleiben von der Immunisierung“. Lothar Wieler ergänzte, dass die Immunität nach einer Genesung nicht so belastbar sei wie nach einer Impfung. Der wissenschaftliche Leiter des Divi-Intensivregisters, Dr. Christian Karagiannidis, mahnte eine Längsschnittstudie an. „Dafür müssen wir richtig Geld in die Hand nehmen“, um zu klären, wie lange die Immunität nach einer Erkrankung oder Impfung hält.

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Eine positive Zwischenbilanz bei der Bekämpfung der Omikron-Welle zog Lauterbach. Die Fallzahlen seien niedriger als vom RKI in einem Modell berechnet. Das zeige, dass die Pandemie nicht außer Kontrolle sei, sondern die Maßnahmen wirkten und die Menschen verantwortungsvoll handelten. Dennoch rechnet das Bundesgesundheitsministerium im Zeitraum Mitte bis Ende Februar mit bis zu 400.000 Fällen pro Tag. Dann aber sei wahrscheinlich die Spitze erreicht, so Lauterbach. In den vergangenen sieben Tagen haben sich nach Angaben von Lothar Wieler rund 890.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, das entspreche einem Prozent der Bevölkerung.

Reine Fallzahl rückt in den Hintergrund

Das RKI sieht deshalb für die Beurteilung der Coronalage die reine Fallzahl nicht mehr als das entscheidende Kriterium an. Schon in der vergangenen Woche hat das RKI in seinem Wochenbericht darauf hingewiesen, für eine zuverlässige Einschätzung der Gesamtentwicklung auch Instrumente der syndromischen und virologischen Surveillance, insbesondere zu akuten respiratorischen Erkrankungen, hinzuziehen. Dafür greift das RKI etwa auf Daten der Arbeitsgruppe Influenza zurück. Es stehe nicht mehr die Erfassung aller Infektionen durch SARS-CoV-2, sondern die Entwicklung der Anzahl und Schwere der Erkrankungen im Vordergrund.

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An den Krankenhäusern stehen die Ärzte unter Spannung. Die Hospitalisierungsrate sei derzeit noch „akzeptabel“, sagte Christian Karagiannidis. Seit sieben bis zehn Tagen zeige sich eine „Seitwärtsbewegung bei den Neuaufnahmen, hin zu einem Trend, dass es jetzt wieder leicht hoch geht“. (juk)

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