Berufspolitik

Palliativmedizin: Fachgesellschaft beklagt drohende Abwertung der Weiterbildung

Die Gesellschaft für Palliativmedizin wirft der Bundesärztekammer vor, die Anforderungen an die entsprechende Zusatzweiterbildung sytematisch und sachfremd schwächen zu wollen.

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Berlin. Palliativmediziner warnen vor einer Aufweichung der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichung „Palliativmedizin“. Die Bundesärztekammer plane, die Anforderungen „deutlich herabzusetzen“, berichtet die Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). In der Konsequenz werde es künftig „dem Zufall überlassen sein, über welche Qualifikationen Palliativmedizinerinnen und Palliativmediziner verfügen. Hierdurch sehen wir die Qualität der Versorgung und die Sicherheit schwerstkranker Menschen erheblich gefährdet“, so Professor Roman Rolke, Sprecher der Sektion „Ärztinnen und Ärzte“ der Fachgesellschaft.

Erst 2018 sei die Weiterbildungszeit für Palliativmediziner von 12 auf sechs Monate verkürzt worden. Nach Darstellung der DGP soll aber künftig bundesweit bereits die Teilnahme an 160 Kursstunden genügen, um die Zusatzbezeichnung zu erlangen. Auch eine Prüfung durch die Landesärztekammer soll dann nicht mehr erforderlich sein. „Nicht zuletzt der Aufbau multiprofessioneller Strukturen in Krankenhäusern mit effektiven Schnittstellen zu anderen Bereichen, wie z.B. der Intensiv- und Notfallmedizin, erfordert deutlich mehr Kompetenz, als in einem vierwöchigen Kurs jemals vermittelt werden kann“, moniert die Fachgesellschaft.

„Weichenstellung auf Rückentwicklung“

In der bisher auch von der Bundesärztekammer mitgetragenen Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, werde ausdrücklich auch „eine Weiterentwicklung und weitere Spezialisierung in der Weiterbildung gefordert“, heißt es. Nun aber stünden „die Weichen auf Rückentwicklung“. Man habe die Bundesärztekammer aufgefordert, die DGP in den „Planungsprozess zur weiteren Gestaltung der Weiterbildung Palliativmedizin eng mit einzubinden“. Einer Gesprächsbitte sei die BÄK – laut Mitteilung der Fachgesellschaft namentlich Kammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt – jedoch bisher nicht nachgekommen.

Abschließend betont die DGP, es wirke „zynisch“, wenn einerseits der Gesetzgeber beabsichtige, die Suizidprävention für Menschen mit Sterbewünschen zu stärken, andererseits aber durch die Weiterbildungspläne der BÄK „eine tragende Säule der Suizidprävention am Lebensende – die qualifizierte Palliativversorgung – systematisch und vorhersehbar geschwächt werden wird“. (cw)

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