Kommentar zum UPD-Bericht
Patienten haben Rechte
Nicht alle Ärzte wissen alles. Wissenslücken scheint es zum Beispiel beim Thema Patientenrechte zu geben. Nicht bei jedem Arzt, sei es in der Praxis oder im Krankenhaus, ist wohl angekommen, dass Patienten verbriefte Ansprüche auf Einsicht in ihre Patientenakte haben. Ebenso auf mündliche Aufklärungsgespräche durch den behandelnden Arzt persönlich.
Das geht aus den Auswertungen der Beratungsgespräche der Unabhängigen Patientenberatung hervor. Die UPD beansprucht für ihre Daten keine Repräsentativität und keine statistische Belegkraft. Als direktes Spiegelbild von Patientenerfahrungen gilt die Erhebung aber gleichwohl als Seismograf für Problemlagen im Gesundheitswesen.
Gemessen an den rund 700 Millionen Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten und den knapp 20 Millionen stationären Behandlungsfällen im Jahr sind die von der Unabhängigen Patientenberatung vorgelegten Problemfälle verschwindend gering.
In 80.000 Beratungsgesprächen haben die Berater 14.000 Hinweise auf Verstöße gegen geltende Normen ausgemacht. 12.000 Mal traten die Patienten mit konkreten Beschwerden an die UPD heran.
Können Ärzte die Hinweise auf Verstöße gegen die Patientenrechte deshalb wegen Geringfügigkeit abhaken? Die Antwort ist: Nein!
Lesen Sie dazu auch: UPD-Bericht: Ärzte und Kassen verletzen Patientenrechte