UPD-Bericht
Ärzte und Kassen verletzen Patientenrechte
Verweigerte Behandlungen, verweigerte Einsicht in Akten: Bei der Einhaltung der Patientenrechte hapert es. Der Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung nimmt Ärzte und Kostenträger ins Visier.
Veröffentlicht:BERLIN. Verweigerte Behandlungen, verweigerte Einsicht in Patientenakten, Behandlungsfehler, gebrochene Leistungsversprechen der Kostenträger: Das Gesundheitswesen ist nicht perfekt. Das geht aus der aktuellen, noch unveröffentlichten Auswertung der Beratungsgespräche der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes stellen die Berater der UPD nach wie vor zahlreiche Verstöße gegen die Norm fest - auch durch Ärzte, wie der Bericht zeigt.
In 711 Fällen die Behandlung verweigert?
So sind die Berater in 711 Fällen zu der "begründeten Vermutung" gelangt, dass Ärzte Behandlungen unberechtigt verweigert hätten. Die häufigsten Beschwerden zu diesem Punkt richteten sich gegen niedergelassene Hausärzte.
Auch Orthopäden, Zahnärzte, Augenärzte und Gynäkologen werden genannt. Als Gründe für ihre Haltung nannten die Ärzte meist drohende Überschreitungen der Richtgrößen.
Mehr als 80.000 Beratungsgespräche haben die UPD-Berater im Berichtszeitraum von April 2014 bis März 2015 geführt. Gut 15.000 hatten mögliche Verstöße gegen die Patientenrechte zum Thema.
6320 Mal wurden die UPD-Berater wegen angenommener Behandlungsfehler angesprochen. In 1629 Fällen habe das Beratungsgespräch tatsächlich einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler geliefert. Ärztliche Aufklärungsgespräche sind laut dem Bericht ein dominierendes Thema.
Ungenügend aufgeklärt
1826 Patienten wandten sich an die UPD, weil sie sich von ihrem Arzt schlecht informiert fühlten. Die Berater berichten von vielen Fällen, in denen die Aufklärungspflichten offenbar ungenügend erfüllt wurden.
Mit dem Patientenrechtegesetz wurde die Pflicht von Ärzten, Patienten mündlich über Art und Umfang der Behandlung, über Risiken und Kosten aufzuklären im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Die Schriftform reicht für die Aufklärung nicht.
Häufige Klagen erreichten die Berater der UPD zu verweigerter Akteneinsicht. 3554 Patienten suchten deshalb nach Rat. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser seien gleichermaßen betroffen. Die Interpretation der UPD lautet: Viele Ärzte wissen nichts vom Recht auf den Einblick in die Patientenakte.
Häufiger als Ärzte stehen jedoch die Kostenträger in der Kritik. 29.000 Mal wurden die Berater deshalb angesprochen. Grund waren meistens verweigerte Krankengeldzahlungen.
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