Kommentar
Perfektes Kind im Bundestag
Nicht invasive Methoden, die Trisomie 21 (Down-Syndrom) durch einen simplen Bluttest festzustellen, liefern nahezu hundertprozentige Sicherheit. In Verbindung mit den Möglichkeiten zur Abtreibung ist für werdende Eltern damit ein Angebot entstanden, sich der genetischen Gesundheit des Nachwuchses schon um die neunte Schwangerschaftswoche zu versichern. Das Angebot ist nicht verboten. Wer es bezahlen kann, kann es bereits seit 2012 in Anspruch nehmen. Neun von zehn Frauen, die in der frühen Schwangerschaft erfahren, dass ihr Kind die Trisomie 21 aufweist, entscheiden sich für eine Abtreibung. Das kann man wertfrei und neutral zunächst einmal so feststellen.
Es ist gut, dass der Bundestag es dabei nicht belässt. Zehn Abgeordnete aus fünf Fraktionen fordern eine gesellschaftliche Debatte über das in Zukunft absehbar breitere Angebot von risikoarmen Tests auf Trisomie 21. Auch die Ärzteschaft muss sich dazu verhalten. Weitere Angebote für molekulargenetische Bluttests stehen in den Startlöchern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung steckt als Trägerin des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits seit 2014 in Beratungen darüber, ob diese Verfahren Kassenleistung sein können. Frauenärzte warnen, dass sich mit den Bluttests der Druck auf Frauen erhöht, ein perfektes Kind zu gebären. Die Entscheidungsautonomie der Schwangeren werde damit empfindlich beeinträchtigt.
Ein heikler Beratungsgegenstand also, zudem einer mit Ungerechtigkeitspotenzial. Verweigert der GBA die Kassenzulassung, bleiben die risikoarmen Bluttests solventen Selbstzahlern vorbehalten. Mit der Fruchtwasseruntersuchung und der Nabelschnurpunktion bezahlt die GKV jedoch derzeit für Schwangere jenseits der 35 bereits Methoden, die ab der 14. beziehungsweise 18. Woche vorgenommen werden können. Beiden Verfahren wird ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko nachgesagt. Hier droht eine Schieflage.
Die Verfahren, um die es geht, unterliegen dem Medizinprodukterecht. Das regelt den Marktzugang. Ethische Fragen bleiben außen vor.
Die Debatte muss schon deshalb auch unter sozialen Gesichtspunkten geführt werden. Dabei darf sie aber nicht stehen bleiben. Sie sollte dringend auch die Betroffenen selbst einbeziehen, also die glücklicherweise immer sichtbarer und erfolgreicher am gesellschaftlichen Leben teilnehmenden Menschen mit Down-Syndrom. Das ist notwendig, um werdenden Eltern das vollständige Bild als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen zu können. Dazu gehört auch, dass die Beratungsangebote nach dem Gendiagnostikgesetz für die Frauen zur Verfügung stehen, wenn sie sie brauchen. Das ist derzeit wohl nicht der Fall.
Dringend geboten ist zudem ausreichend Abstand zum Paternalismus. Im 21. Jahrhundert bestimmen Frauen selbst darüber, ob sie einen Test machen lassen, oder nicht. Und sie entscheiden, wie sie mit dem Befund umgehen.
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