Eigenanteil im Vergleich

Pflege im Heim – wo wie viel zu zahlen ist

Für die Pflege im Heim müssen Bewohner einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dieser Betrag ist je Bundesland sehr unterschiedlich. Wir zeigen in einer Landkarte, wer wo wie viel berappen muss.

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Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen für die Pflege im Heim einen Eigenanteil leisten.

Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen für die Pflege im Heim einen Eigenanteil leisten.

© alephnull / stock.adobe.com (Symbolbild)

BERLIN. Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in Heimen zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Am günstigsten ist es in Thüringen mit durchschnittlich 237,19 Euro im Monat, am teuersten in Berlin mit 872,50 Euro.

In Bayern liegt die Zuzahlung bei im Schnitt 760 Euro pro Monat. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Frage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Im bundesweiten Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschnitt liegen insgesamt sieben Länder, darunter neun Länder (siehe nachfolgende Grafik).

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Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten, weil die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben auch für die Unterkunft mit Zimmerreinigung und Verpflegung.

Dazu kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten und Modernisierungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütungen.

Pflege als Vollversicherung

Die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte: "Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich sein."

Nötig seien mehr Pflegekräfte und bessere Leistungen ohne Altersarmut. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversicherung ausgestaltet werden, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden. "So können die Eigenanteile sinken oder ganz entfallen."

Seit 2017 ist der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten im Heim zwar einheitlich geregelt, allerdings entfallen 80 Prozent der pflegebedingten Kosten der Einrichtungen auf Personal. Und hier liegt der Unterschied: Die Schlüssel für die Personalausstattung werden je nach Bundesland vertraglich festgelegt.

Wie es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Privaten Krankenversicherung heißt, ist eine Vollkraft in Berlin etwa im Schnitt für 3,9 Bewohner mit Pflegegrad 2 zuständig – in Schleswig-Holstein für 5,4 Bewohner. Aber auch das Lohnniveau differiert von Region zu Region. (dpa/eb)

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Kommentare
Frank Vilsmeier 05.07.201806:47 Uhr

Unverhältnismäßig

Die im letzten Absatz genannten Verhältnisse von „Vollkräften“ zu Bewohner kann ich mir nur dadurch erklären, dass alle in einer stationären Einrichtung arbeitenden Vollkräfte gemeint sind (incl. Hauswirtschaft, Betreuung, Verwaltung etc.). Undifferenziert und damit geschönt. Die Wirklichkeit sieht dramatisch anders aus: Eine Pflegefachperson mit ein oder zwei angelernten Pflegehelfer*innen für 40 Bewohner - meist nur in Teilzeit beschäftigt. In der Nacht in gleicher Besetzungsstruktur für bis zu 120 Bewohner. Wir haben somit in der pflegerischen Versorgung Relationen von 1:13 bzw. 1:40 in der Nacht. Bei hoher Multimorbidität und zunehmenden von Demenz beeinträchtigen Menschen!

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