Pflegeausbildung vor dem Umbruch
Alten- und Krankenpfleger gehören bald der Vergangenheit an. Es kommt die "Generalistische Pflegefachkraft", heißt es in einem Eckpunktepapier von Bund und Ländern. Unklar ist noch, wer die neue Ausbildung bezahlen soll.
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Andreas Westerfellhaus, Präsident Deutscher Pflegerat
© Stephanie Pilick
BERLIN. Die Pflegeausbildung in Deutschland steht vor einem Umbruch. Statt Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegern soll es künftig einheitlich Pflegefachkräfte geben.
Neu eingeführt werden soll die akademische Ausbildung zur "Generalistischen Pflegefachkraft".
Dies geht aus einem von Bund und Ländern erarbeiteten Eckpunktepapier für ein Pflegeberufegesetz hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Die Unterscheidung der Pflegeberufe nach Altersstufen entspreche nicht mehr dem Stand der Pflegewissenschaft, heißt es zur Begründung.
Das Pflegeberufegesetz soll das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ablösen.
Ausbildungzeit weiterhin drei bis fünf Jahre
Nicht rütteln soll das Gesetz an den Zugangsvoraussetzungen zum Pflegeberuf. Die Ausbildung soll wie bisher drei bis fünf Jahre dauern und mindestens 4.600 Stunden umfassen. Derzeit lassen sich rund 120.000 Menschen zu Alten- beziehungsweise Krankenpflegern ausbilden.
Bereits am kommenden Montag wollen Vertreter des Gesundheitsministeriums und der Pflegeverbände über die Vorschläge beraten. Da zwischen Alten- und Krankenpflegeausbildung nicht mehr differenziert werden soll, schieden die bisherigen Finanzierungsverfahren nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz aus, heißt es in den Eckpunkten.
An ihre Stelle solle ein Fonds treten, an dem sich auch diejenigen Heimverwaltungen beteiligen sollen, die nicht ausbilden, lautet eine von vier Varianten.
"Qualifizierte Ausbildung bedarf einer gesicherten Finanzierung"
Dies sei notwendig, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme, sagte der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, der "Ärzte Zeitung". "Eine qualifizierte Ausbildung bedarf einer gesicherten Finanzierung, die sich nicht nach Kassenlage richten darf", sagte Westerfellhaus.
Weitere Varianten beziehen die Kranken- und Pflegeversicherung bei der bisher von den Ländern geleisteten Schulfinanzierung ein. Das berge die Gefahr von Finanzierungslücken bei der Pflegeversicherung, warnt Bernd Tews vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Nicht nur diesen Punkt hält Tews für "unausgegoren". Die geplante Einführung von Berufsfachschulen erforderte eine neue Schulstruktur. Eine solche Umstellung könne sich negativ auf die Zahl der Schüler auswirken und den Pflegekräftemangel kurzfristiog noch verstärken, sagte Tews der "Ärzte Zeitung".