Lieferfähigkeit
Pharmagroßhandel bekräftigt Forderung nach Mindestvergütung
Schwarz-Rot hält an dem Vorhaben fest, die fixe Handlingsgebühr des Pharmagroßhandels für Skonti freizugeben. Warnungen, das gehe auf Kosten der Lieferfähigkeit, werden bislang ignoriert.
Veröffentlicht:Berlin. CDU/CSU und SPD wollen wieder ermöglichen, dass der Pharmagroßhandel Skonti an seine Apothekenkunden auch aus dem fixen Margenanteil bedient. Eine entsprechende Ankündigung findet sich im Koalitionsvertrag. Wodurch sich der Grossistenverband PHAGRO erneut zu der Warnung veranlasst sieht, „die Versorgungslage mit Arzneimitteln nicht zu gefährden“. Die Skonti-Freigabe bedeute eine „Aufgabe der Mindestvergütung“ und hätte „zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Großhandels“, heißt es in einer Stellungnahme am Donnerstag.
Würde das Vorhaben wie angekündigt umgesetzt, bedeute das einen „Ergebnisverlust von 255 Millionen Euro jährlich – bei einem Gesamtergebnis der Branche von 310 Millionen Euro im Jahr 2024“. Der Rechnung zugrundegelegt sind 15.000 Euro jährliche Skonti je Apotheke sowie bundesweit 17.000 Betriebe. Diese Zahlen hatte die „Arbeitsgruppe Gesundheit“ veröffentlicht. Inwieweit sie die einstige Rabatt-Realität adäquat abbilden, weiß der PHAGRO nach Aussagen eines Sprechers jedoch nicht. Man nehme hier nur „die Angaben der Arbeitsgruppe beim Wort“ und zeige „auf dieser Grundlage die Konsequenzen“.
Lieferfrequenz würde eingeschränkt
Anfang vorigen Jahres hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, im Arzneimitteleinkauf der Apotheken dürften Skonti für vorfällige Rechnungsbegleichung nicht dazu führen, dass der gesetzliche Mindestabgabepreis des Großhandels unterschritten wird. Dieser Mindestabgabepreis besteht demnach in der fixen Handlingsgebühr pro Packung von derzeit 73 Cent. Zusätzlich kann der Großhandel auf den Herstellerabgabepreis ohne Umsatzsteuer noch 3,15 Prozent (aber höchstens 37,80 Euro) aufschlagen. Allein diese prozentuale Spanne steht laut BGH für Rabatte zur Verfügung.
Nach dem Urteil befürchteten Apothekenverbände massive Ertragseinbußen und forderten eine gesetzliche Skonti-Freigabe über die gesamte Großhandelsmarge. Die hätte auch bereits im Zuge der Lauterbachschen Apothekenreform erfolgen sollen, fiel dann aber der Diskontinuität anheim. Tritt nun Schwarz-Rot das Erbe an, müsste der Pharmagroßhandel sein Leistungsniveau senken. „Das könnte zum Beispiel zur Folge haben, dass Apotheken nicht mehr mit sämtlichen Arzneimitteln, nicht mehr mehrmals am Tag oder nicht mehr am Folgetag beliefert werden.“
Statt die Apothekenvergütung mittels „unbegrenzter Preisnachlässe“ zulasten des Zwischenhandels zu subventionieren, seien richtigerweise die gesetzlich vorgesehenen Apothekenzuschläge anzupassen, bekräftig der PHAGRO. „Die Politik muss Probleme lösen und keine neuen schaffen. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung ist ein hohes Gut, das keinesfalls gefährdet werden darf.“ (cw)