Eizellspende?

Politiker gegen Zulassung

Gesundheitspolitiker sehen derzeit keinen Anlass, das Embryonenschutzgesetz zu liberalisieren, hieß es bei einer Tagung des Ethikrats

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BERLIN. Liberalisierungen im Embryonenschutzgesetz wird es vorerst nicht geben. Das haben Gesundheitspolitiker dreier Bundestagsfraktionen bei der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats zur Fortpflanzungsmedizin deutlich gemacht.

So lehnten es Katrin Vogler (Linke), Harald Terpe (Grüne) und Hubert Hüppe (CDU) bei einer Diskussionsrunde am Donnerstag in Berlin ab, die Eizellspende in Deutschland zu erlauben.

Für die Grünen erinnerte Harald Terpe daran, dass für den Reproduktionswunsch eines Paares ein fremdnütziger Eingriff bei einer dritten Person vorgenommen werde - eben der Eizellspenderin.

Das Gros der Frauen, so die Linken-Abgeordnete Vogler, werde nicht aus Altruismus, sondern aus wirtschaftlicher Not Eizellen spenden. Im krisengeschüttelten Spanien, wurde bei der Tagung des Ethikrats berichtet, ist rund jede vierte Spenderin Studentin, die rund 1000 Euro "Aufwandsentschädigung" erhalten.

Kritisch kommentiert wurden von den Parlamentariern neue Verfahren, die es Frauen mit mitochondrialen DNA-Erkrankungen erlauben sollen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

So wird beim Vorkerntransfer eine befruchtete Eizelle (Vorkern) der erkrankten Frau in eine entfernte, aber Mitochondrien enthaltene Eizelle einer gesunden Spenderin eingesetzt.

Dieses etwa in Großbritannien diskutierte Verfahren bezeichnete Vogler als "Freiland-Versuch an Frauen". Risiken bei Eingriffen in die Keimbahn seien viel zu hoch, sagte Terpe und lehnte dieses Verfahren ebenfalls ab. Für diese Positionen ernteten die Abgeordneten im Publikum heftige Kritik.

Es handele sich um einen "Elitenkonsens", der im Widerspruch stehe zu den Positionen einer Bevölkerungsmehrheit, hieß es. Das wiesen die Abgeordneten zurück. In der Fortpflanzungsmedizin gebe es im Bundestag unterschiedliche Werthaltungen, die sich oft nicht entlang von Fraktionsgrenzen bildeten. "Wir stehen erst am Anfang, nicht am Ende einer Diskussion", sagte Terpe.

Gegen Vorrat an eingefrierten unbefruchteten Eizellen

Kritisch bis ablehnend kommentierten die Politiker den Trend des "Social Freezing". Dabei wird Frauen angeboten, unbefruchtete Eizellen in jüngeren Jahren einzufrieren. Dieser "Vorrat" soll dazu dienen, um den Kinderwunsch zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich umzusetzen zu können.

Dass immer mehr Frauen Mitte 30 sind, bevor sie das erste Kind bekommen, habe gesellschaftliche Ursachen, sagte Vogler. Neue reproduktionsmedizinische Verfahren seien darauf die falsche Antwort.

Hubert Hüppe verwies dazu auf deutlich erhöhte Abortraten bei Schwangerschaften, bei denen Frauen zuvor eingefrorene Eizellen eingesetzt wurden. Terpe hingegen erklärte, anders als bei der Eizellspende durch eine andere Frau sehe er beim "Social Freezing" keine Argumente, die ein Verbot rechtfertigen würden.

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Professor Christiane Woopen, machte deutlich, wo aus ihrer Sicht "Handlungsbedarf" des Gesetzgebers existiert. So sei beispielsweise die Regelung umstritten und mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren gewesen, dass innerhalb eines Behandlungszyklus' der Frau nicht mehr als drei Embryonen übertragen werden dürfen.

Andere Regelungen im Embryonenschutzgesetz seien zwar eindeutig, ihre Umsetzung werfe aber Fragen auf. So müssten Paare, die einen Antrag für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) stellen, bis zu 2000 Euro zahlen. "Wollen wir das", fragte Woopen.

Schließlich gebe es auch Bereiche im Embryonenschutzgesetz, die ungeregelt seien. So gebe es beispielsweise keine zeitliche Begrenzung für die Kryokonservierung von Zellen. Nicht vom Gesetz erfasst werde auch die Frage, was mit den sogenannten überzähligen Embryonen geschehen soll, die im Zuge einer künstlichen Befruchtung einer Frau nicht eingesetzt worden sind.

Die deutsche Verfassung, erinnerte Woopen, gehe von einer Freiheitsvermutung aus. Richtig gestellt müsse die Frage somit lauten: "Welche Verfahren dürfen eingeschränkt werden?" - nicht aber: Welche Verfahren oder Praktiken dürfen erlaubt werden. (fst)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 20.08.201407:45 Uhr

Wie wird man denn so ein "Ethik"-Mensch, der über Leben und Tod entscheiden darf?

Wird man vom Volk dazu gewählt?
Darf man als so ein Ethiker zu wahrheitswidrigen Aussagen der Politiker Schweigen? Oder muss man sogar schweigen, oder schweigen zur Kriegsreklame?
Frage an Professor Christiane Woopen muss man nicht zwischen einer befruchteten Eizelle und einem Embryo unterscheiden?
Wenn es "Embryonen-Schutz" heißt, warum muss man sie dann töten?
Ist die Abtreibung auch ein Embryonen-Schutz?
Oder muss man bei der verbotenen Diagnostik erst warten, dass eine befruchtete Eizelle (=kein Embryo) durch erfolgreiche Implantation ein Embryo geworden ist, bis man es töten darf?

Also wenn ich das alles richtig verstehe, sind diese von wen auch immer privilegierte Ethiker Spezialisten für Tötungsbefehle ohne Einspruchsmöglichkeit. Wer oder was wird da also genau geschützt? Das Töten, nicht das Leben.

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