Finanzen

Polster bei allen Krankenkassen dick genug

Bundesversicherungsamt gibt Entwarnung: Alle Kassen unter BVA-Kontrolle haben ausreichende Rücklagen. Beigetragen haben dazu auch die GKV-Mitglieder durch fast 15 Milliarden Euro an Zusatzbeiträgen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
14,95 Milliarden Euro an Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr eingenommen.

14,95 Milliarden Euro an Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr eingenommen.

© Christian Ohde / chromorange / picture alliance

BONN/BERLIN. Die anhaltend wachsenden Beitragseinnahmen in der GKV haben die finanzielle Situation auch der Kassen mit bisher dünnem Polster verbessert.

Ende 2017 verfügten alle 110 Kassen über eine Rücklage von mindestens 0,25 Monatsausgaben. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesversicherungsamts für 2017 hervor.

Ein Jahr zuvor waren noch vier Kassen unter dieser Marge geblieben. 34 der insgesamt 65 Kassen unter BVA-Aufsicht haben im vergangenen Jahr Betriebsmittel und Rücklagen von mehr als einer Monatsausgabe angesammelt (siehe nachfolgende Grafik).

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Ende 2017 hat sich das Polster der Kassen auf insgesamt 19,5 Milliarden Euro belaufen, im zweiten Quartal dieses Jahres sind die Rücklagen auf über 20 Milliarden Euro gestiegen.

Anfang des Jahres waren 500.000 Mitglieder in drei Kassen von einem höheren Zusatzbeitrag betroffen, 8,1 Millionen Mitglieder in acht Kassen konnten sich über einen sinkenden Obolus freuen.

GKV-weit haben die Kassen im vergangenen Jahr Zusatzbeiträge in Höhe von 14,95 Milliarden Euro eingenommen, 13,88 Milliarden Euro waren es im Jahr zuvor.

Nur begrenzt Freude

Freilich macht die Anlage der Überschüsse den Kassenmanagern angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus nur begrenzt Freude. Ende 2015 standen den Sozialträgern unter BVA-Aufsicht liquide Mittel in Höhe von 62,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Doch seit Oktober 2017 übernimmt der Bankenverband die Einlagensicherung bei Sozialkassen nur noch mit Einschränkungen. Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind seitdem vom Schutz der Einlagensicherung ausgenommen.

Zuletzt haben die Sozialkassen mehr als 27 Milliarden Euro in Anlageformen investiert, die dadurch abgesichert werden.

Ab 2020 sind zudem nur Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten geschützt. Durch diese Entwicklung wird die Geldanlage der Kassen "erheblich erschwert", konstatiert das BVA.

Aktien sind nicht erlaubt

Für den Gesundheitsfonds sind die Konsequenzen dokumentiert. Er "erwirtschaftete" 2017 Zinsverluste von 4,5 Millionen Euro (2016: 5,1 Millionen Euro).

Denn in Aktien dürfen die Sozialkassen keine Gelder anlegen, sie sind als Anlageprodukte nicht zugelassen. Eine Ausnahme gilt seit Ende 2016: Bis zu zehn Prozent des Deckungskapitals für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter dürfen die Kassen in Aktien anlegen.

Disease-Management-Programme beschreibt das BVA in seinem Bericht als "festen Bestandteil der deutschen Versorgungslandschaft". 8,05 Millionen Versicherte waren im Vorjahr in einem DMP eingeschrieben, davon 1,2 Millionen in mehr als einem Programm.

Die Zahl der Teilnehmer stieg 2017 um rund 100.000, nur im DMP Brustkrebs stagniert die Teilnahme.

Das BVA betont den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Programme, da eine erhöhte Therapie-Adhärenz, wie sie durch DMP erreicht wird, "zu hohen Kosteneinsparungen führt".

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