Für Altersrückstellungen

Kassen sollen Aktien kaufen dürfen

Die Bundesregierung will den Krankenkassen erlauben, für Altersrückstellungen in Aktien zu investieren.

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BERLIN. Gesetzliche Krankenkassen sollen mehr Freiheiten bei der Anlage von Altersrückstellungen für ihre Angestellten bilden dürfen.

Das geht aus dem vom Kabinett beschlossenen 6. SGB IV-Änderungsgesetz hervor, das sich mit Fragen der Meldung von Sozialversicherungsdaten beschäftigt.

Deklariert als "Änderung von geringerer politischer Bedeutung" soll im Paragrafen 171e SGB V Kassen gestattet werden, bis zu zehn Prozent der Rückstellungen in Aktien anzulegen. Sie müssen indexorientiert und in Euro ausgegeben sein.

20 Prozent Aktienquote gefordert

Damit will die Regierung auf die Niedrigzinsphase reagieren, die es Kassen wie anderen Kapitalanlegern auch schwer macht, Erträge zu erzielen. Die nun geplanten Vorgaben für Kassen entsprächen denen, die auch für den Bund, bundesunmittelbare Körperschaften oder Stiftungen gelten, heißt es.

Den Kassen gehen die Möglichkeiten, ihr Anlageportfolio zu erweitern, nicht weit genug. In einer Stellungnahme zum vorangegangenen Referentenentwurf erklärte der GKV-Spitzenverband, angesichts der Zinsen für Rentenpapiere sei die "Aktienquote nicht nur ein sinnvolles, sondern notwendiges Instrument".

Allerdings spricht sich der Spitzenverband für eine Aktienquote von 20 Prozent aus und plädiert dafür, auch aktiv gemanagte Fonds als Anlageform zuzulassen.

Nach Angaben des Bundesversicherungsamts addieren sich die Altersrückstellungen der Kassen auf 4,7 Milliarden Euro, von denen künftig bis zu 470 Millionen Euro in Aktien angelegt werden könnten.

Bundesrat will Vorhaben vertagen

Dem Bundesrat indes behagt es nicht, dass die Bundesregierung "völlig losgelöst von der Intention des Gesetzesvorhabens" die Anlagemöglichkeiten für Altersrückstellungen erweitern will.

Hier bestehe "Diskussionsbedarf", so die Länderkammer und fordert, die Entscheidung auf ein separates Gesetz zu vertagen. Damit werde "eine inhaltliche Diskussion, auch zu Anlagealternativen, ermöglicht", heißt es. Das lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung als "nicht zielführend" ab.

Für Aufregung in der Kassenszene sorgten Berichte, dass AOKen offenbar mit Duldung der Länderaufsichten bereits in Aktien investieren. Die Siemens BKK (SBK) sprach sich für eine einheitliche Finanzaufsicht über alle Kassen auf.

Die Verzerrung des Wettbewerbs habe im vorliegenden Fall "Finanzrelevanz", beklagte SBK-Vorstand Hans Unterhuber. Das Bundessozialgericht hatte der SBK im Juli 2006 eine Anlagestrategie untersagt, bei der 30 Prozent der Mittel in einem Wertpapierfonds mit Aktienteil investiert wurden. (B 1 A 2/05 R). (fst)

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