Kabinett sagt Ja
Präventionsgesetz nimmt weitere Hürde
Präventions- und Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz haben am Mittwoch das Kabinett passiert.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Ministerrunde um Angela Merkel hat dem Entwurf des Präventionsgesetzes zugestimmt. "So weit war in Deutschland ein Präventionsgesetz noch nie," kommentierte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Beschluss nach der Sitzung.
Ab 2014 sollen die Kassen je Versicherten im Jahr doppelt so viel wie heute für die Prävention ausgeben, nämlich sechs Euro. Schwerpunkte liegen auf der Förderung der betrieblichen Prävention, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen.
Niedergelassene Ärzte sollen als Präventionslotsen ihren Patienten Gesundheitskurse vermitteln und verstärkt Schulkinder untersuchen.
Kommt das Gesetzt noch vor der Wahl?
Bahr appellierte an den Bundesrat, dem Entwurf zuzustimmen. So habe das Gesetz eine Chance, noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu treten.
Am Freitag will die Länderkammer auf Antrag von Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein eigene Vorstellungen zur Gesundheitsprävention beraten.
Für die Länder ist Prävention demnach nicht nur Sache der Kassen. Auch Renten- und Unfallversicherer sollten dafür aufkommen.
Das sieht auch die Spitze des GKV-Spitzenverbandes so. "Wir wollen, dass die Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gestärkt wird. Prävention muss eine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, der Länder und Kommunen und aller Sozialversicherungsträger sein", sagte Verbandsvorstand Gernot Kiefer.
Auch Entwurf des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes abgenickt
Ebenfalls gebilligt hat das Kabinett den Entwurf des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes. Rund 120 Millionen Euro mehr im Jahr sollen die Apotheker erhalten, die die Notdienste auch auf dem Land sicherstellen.
Die neue Pauschale sei eine Anerkennung für das Wahrnehmen einer Gemeinwohlaufgabe, sagte Bahr.
Den Löwenanteil der Kosten soll der GKV-Spitzenverband tragen. Dort stoßen die neuen Regeln nicht auf uneingeschränkte Zustimmung.
"Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob es nach der jüngsten Erhöhung der Vergütung durch die Änderung der Arzneimittel-Preisverordnung angemessen ist, jetzt noch einmal die Beitragszahler mit rund 114 Mio. Euro zur Kasse zu bitten. Schließlich ist der Notdienst keine neue Leistung, sondern bestand bereits bei der letzten Erhöhung und war somit Gegenstand der entsprechenden Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums," sagte Verbandssprecher Floruian Lanz der "Ärzte Zeitung". (af)