Belgien

Praxis der Sterbehilfe bewegt immer noch die Gemüter

Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfe-Gesetze der Welt. Seit fünf Jahren können unter bestimmten Umständen sogar Kinder um den Tod bitten. Die Regel ist noch immer heftig umstritten.

Von Michel Winde Veröffentlicht:
Die Anzeige im belgischen Parlament zeigt am 13. Februar 2014 das Votum der Parlamentarier: 86 stimmten für Sterbehilfe bei Kindern, 44 dagegen.

Die Anzeige im belgischen Parlament zeigt am 13. Februar 2014 das Votum der Parlamentarier: 86 stimmten für Sterbehilfe bei Kindern, 44 dagegen.

© picture alliance / dpa

BRÜSSEL. Ein Kind wurde neun Jahre alt. Ein zweites starb mit elf. Und das dritte wurde 17. Sie alle waren unheilbar krank. Und sie alle entschieden sich bewusst fürs Sterben. Vor fünf Jahren hat Belgien die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ auf Minderjährige ausgeweitet, ohne Altersgrenze. Gemeint damit ist die Tötung auf Verlangen. Mindestens drei Mal wurde sie seither angewendet.

Die belgische Regelung ist in der EU einmalig. In den Niederlanden ist Tötung auf Verlangen ab zwölf Jahren erlaubt, in Luxemburg nur bei Volljährigen. In Belgien dürfen Erwachsene seit 2002 um ihren Tod bitten, in Deutschland ist Tötung auf Verlangen dagegen komplett verboten. Die sogenannte passive Sterbehilfe – das Abschalten von Apparaten – und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

Der Vatikan schaltete sich ein

Die Ausweitung des belgischen Gesetzes vor gut fünf Jahren löste heftige Diskussionen aus. Kann ein Siebenjähriger die Dimension dieser Entscheidung begreifen? Kann eine Neunjährige etwas Abstraktes wie Schmerz bewerten? Noch während der Abstimmung im belgischen Parlament am 13. Februar 2014 rief ein Zuschauer „Mörder“ in den Saal.

Als 2016 der erste Fall bekannt wurde, schaltete sich der Vatikan ein. Die staatliche Sterbehilfe-Kommission sieht das anders. Obwohl die Regel nur wenige Kinder betreffe, sei sie sinnvoll, heißt es in einem Bericht aus dem vergangenen Jahr. So hätten Minderjährige die freie Wahl und ein Mitspracherecht beim Ende ihres Lebens. „Das Wichtigste ist, dass das Kind die Entscheidung trifft“, sagt die Anwältin Jacqueline Herremans, die der Kommission angehört.

Für diese Entscheidung sei zwar nicht jedes Kind reif genug. Aber: „Wir sprechen über Kinder, die Wochen oder Monate im Krankenhaus verbringen. Die sind reifer als andere.“ Herremans ist grundsätzlich für „aktive Sterbehilfe“. „Das sollte die Freiheit jedes Einzelnen sein“, sagt sie. „Aber niemand sollte diese Freiheit haben, ohne ausreichend informiert zu sein.“

Tom Mortier sieht in der belgischen Regelung hingegen alles andere als Freiheit. Seine depressive Mutter habe 2012 ohne sein Wissen um Sterbehilfe gebeten – erst am Tag nach ihrem Tod sei er darüber informiert worden. „Das Problem in unserer Gesellschaft ist offensichtlich, dass wir die Bedeutung des Umeinander-Kümmerns vergessen haben“, sagt Mortier. Seine Mutter habe seit vielen Jahren an Depressionen gelitten, aber sei ansonsten gesund gewesen. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall.

Bei den bislang bekannten Minderjährigen-Fällen litt ein Patient an der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose, ein anderer hatte bösartige Tumore im Kopf und der Dritte litt an der Duchenne-Muskeldystrophie, einer bestimmte Art des Muskelschwunds.

Fallzahlen steigen kontinuierlich

Das belgische Sterbehilfe-Gesetz erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, wenn Ärzte ein unerträgliches Leiden bescheinigen. Auch bei Kindern ist eine unheilbare Krankheit Voraussetzung. Der junge Patient muss unter starken Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, sich aus freien Stücken fürs Sterben zu entscheiden. Die Eltern müssen zustimmen.

Seitdem Sterbehilfe in Belgien 2002 eingeführt wurde, steigen die Fallzahlen kontinuierlich. 2004 waren es 349 Fälle, 2017 schon 2309. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisiert, dass die belgische Gesellschaft sich an Sterbehilfe gewöhnt habe – dazu habe auch die Diskussion darüber geführt. Allein von 2012 auf 2013, als über die Ausweitung auf Minderjährige diskutiert wurde, sei die Fallzahl um fast 400 auf 1807 gestiegen. „Das macht schon betroffen.“

Während die „aktive Sterbehilfe“ von französischsprachigen Patienten in Belgien vergleichsweise wenig genutzt wird – 2017 gab es 517 Fälle –, ist das bei den Flämisch sprechenden Patienten anders (1792). Die Niederlande, 2002 das weltweit erste Land, das aktive Sterbehilfe zuließ, sei für die benachbarten Flamen „trauriger Vorreiter des Tabubruchs“, so Brysch. Herremans zufolge haben flämische Ärzte von der Erfahrung ihrer Kollegen aus den Niederlanden profitiert. An französischsprachigen Universitäten befasse man sich auch heute noch viel weniger mit dem Thema. Für Berührungsängste zur Sterbehilfe gebe es viele Gründe.

Wegen des Sterbehilfe-Gesetzes würden sich mittlerweile jedoch immer mehr Belgier mit dem Tod auseinandersetzen – und auch über Themen wie Palliativmedizin sprechen. In einem kleinen Land wie Belgien mit gut elf Millionen Einwohnern seien bei rund 2300 Sterbehilfe-Fällen schließlich schon viele Menschen auf die ein oder andere Art – etwa als Angehöriger, Pfleger oder Arzt - damit in Berührung gekommen. (dpa)

Vorgaben für eine Bitte um Sterbehilfe

  • Ein minderjähriger Patient muss handlungsfähig sein und körperliche Schmerzen erleben. Ein psychisches Leiden kann, anders als bei Erwachsenen, nicht angegeben werden.
  • Der Sterbewillige muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden, in der der Tod in absehbarer Zeit eintritt.
  • Die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Patienten müssen mit dieser Bitte einverstanden sein.
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