Kommentar zum Pflegeberufegesetz
Probezeit für die Reform
Das Kabinett hat den Entwurf des Pflegeberufegesetzes in Richtung der Parlamentarier durchgewunken. Dem Bundestag steht nun ein Stück harter Arbeit bevor. Bis in die Unionsfraktion hinein reicht die Skepsis, die die Befürworter des Projekts ausräumen müssen, wenn sie sich durchsetzen wollen.
Die Kritik auch von Ärzteverbänden und Gewerkschaften hat schon Wirkung gezeigt. Die Autoren des Kabinettsentwurfs haben der Pflegeberufereform eine Probezeit verordnet. Vier Jahre lang werden das alte und das neue System im Wettbewerb stehen. So kann dringend benötigte Evidenz entstehen.
Dass die generalistische Ausbildung Vorteile gegenüber dem bisherigen System der drei Ausbildungsgänge hat, ist bislang nicht ausreichend genug belegt.
An den Modellvorhaben, deren Evaluierung zudem bereits vor acht Jahren stattgefunden hat, hat nur eine dreistellige Zahl von Schülerinnen und Schülern teilgenommen. Das sind für eine abschließende Beurteilung der Vorteile einer derart radikalen Reform eigentlich zu wenige.
Für den Erfolg des Vorhabens wird viel von der Akzeptanz der Verordnung abhängen, in der die Ausbildungsinhalte festgehalten sein werden. Erst dann lassen sich endgültige Aussagen über Qualitätsgewinne oder -verluste treffen.
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