BPtK-Chef Munz

"Psychotherapie gehört nicht einer einzelnen Berufsgruppe!"

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Ernst Dietrich Munz, setzt auf Kooperation. Das Psychotherapeutengesetz bedeute keine Ausgrenzung, sagt Munz im Interview mit der "Ärzte Zeitung".

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dr. Dietrich Munz

'Psychotherapie gehört nicht einer einzelnen Berufsgruppe!'

© Kay Funke Kaiser

Munz, Jahrgang 1952, ist seit rund einem Jahr Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Studium der Psychologie in Trier und Tübingen.

Abschlüsse als Diplom-Psychologe und Diplom-Physiker.

Munz übt seinen Beruf als Psychotherapeut an der Sonnenberg-Klinik in Stuttgart aus. Er ist Autor und Mitautor von Fachbüchern und -artikeln.

Ärzte Zeitung: Das Psychotherapeutengesetz hat Gegenwind aus der Ärzteschaft. Wird mit dieser Reform ein "Arzt light" eingeführt?

Dr. Ernst Dietrich Munz: Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes will sich unsere Profession auf zukünftige Herausforderungen einstellen und bestehende Probleme lösen.

Verbesserungspotential sehen wir dabei für die Arbeit in Kliniken und für die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen. Ziel sind Fachpsychotherapeuten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.

Treten Psychotherapeuten, die nach dem geplanten Gesetz ausgebildet werden, in Konkurrenz zu Hausärzten?

Munz: Natürlich nicht. Kommunikation und Psychotherapie gehören nicht einer einzelnen Berufsgruppe. Unser Ziel ist, die Einheit der Psychotherapie zu erhalten.

Wir brauchen jetzt und in Zukunft eine enge Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten. Mit dem geplanten Gesetz soll die Struktur der ärztlichen Aus- und Weiterbildung auf die Psychotherapeuten übertragen werden.

Handelt es sich dabei um eine Ausgrenzung der Ärzte aus der Psychotherapie, wie es die Delegierten der Ärztekammer Berlin formuliert haben?

Munz: Wir folgen bewährten ärztlichen Pfaden. Deshalb sind wir auch erstaunt darüber, dass Ärzte es als Ausgrenzung empfinden, wenn wir zukünftig Psychotherapeuten in zwei Stufen aus- und weiterbilden wollen, wie es die Ärzte schon lange machen.

Wir werden bei den Berufsbezeichnungen für höchste Transparenz sorgen, damit der Patient weiß, von wem er welche Behandlung erwarten kann. Die zukünftigen Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen werden wir entsprechend wählen. Dabei geht es um eine gemeinsame Verantwortung der Heilberufekammern.

Warum ist nach Ihrer Ansicht eine solche Reform überhaupt notwendig?

Munz: Die Bologna-Reform hat die Studienlandschaft auch in Deutschland durcheinandergewirbelt. Heute besteht föderales Chaos beim Zugang zur postgradualen Psychotherapeutenausbildung und die prekäre finanzielle Situation unseres Nachwuchses in dieser Ausbildung ist nicht weiter tragbar.

Diese Probleme lassen sich in der aktuellen Struktur mit einer postgradualen Ausbildung nach dem Studium nicht lösen. Dafür ist - analog zur Arztausbildung - eine Approbation nach dem Studium notwendig, die ein angemessenes Gehalt in der Weiterbildung rechtfertigt.

Dürfen Psychotherapeuten nach der geplanten neuen Ausbildung sofort Kassenpatienten behandeln?

Munz: Nein, das wird definitiv nicht so sein. Die eigenverantwortliche Behandlung von Kassenpatienten wird - wie bei den Ärzten - eine abgeschlossene Weiterbildung voraussetzen.

In der Weiterbildung spezialisieren sich die Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen und vertiefen ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren.

Nach unserer Einschätzung sollte die Weiterbildung mindestens fünf Jahre dauern und sowohl in der ambulanten als auch stationären Versorgung stattfinden.

Durch die Weiterbildungsordnungen ist zu gewährleisten, dass Patienten nur von spezialisierten Fachpsychotherapeuten behandelt werden, die auf dem gleichen Qualifikationsniveau praktizieren wie Fachärzte.

Wird es eine Vergütung für die Teilnehmer an der Psychotherapeutenausbildung nach dem neuen System geben?

Munz: Während der Ausbildung sollen Praxiszeiten wie bei den Ärzten zum Studium gehören. In der anschließenden Weiterbildung sind Psychotherapeuten zukünftig bereits approbiert. Daraus ergibt sich der Anspruch auf ein angemessenes Gehalt während der Weiterbildung.

Wer soll für die Vergütung aufkommen?

Munz: Von den Psychotherapeuten in Weiterbildung werden Versorgungsleistungen erbracht. Diese Leistungen werden heute schon von den Kostenträgern finanziert.

Zum konkreten Finanzierungsbedarf und möglichen Betriebsmodellen künftiger Weiterbildungsstätten hat die BPtK Gutachten in Auftrag gegeben. Allerdings ist abzusehen, dass für die ambulante Weiterbildung wie bei den Haus- und Fachärzten eine Förderung notwendig ist.

Sind Übergangsregelungen und -fristen eingeplant, in denen es Ausbildungsgänge parallel geben könnte?

Munz: Selbstverständlich müssen die bisherigen Psychotherapeuten in Ausbildung ihre Qualifizierung beenden können. Auch bis es Absolventen der neuen Studiengänge gibt, muss die Ausbildung nach den derzeitigen Regelungen möglich bleiben. Für eine gewisse Zeit wird es daher zwangsläufig beide Ausbildungsmöglichkeiten geben.

Wie ist aus Sicht der BPtK der Stand der Gesetzgebung?

Munz: Wir hören, dass das Bundesgesundheitsministerium an einem Gesetzentwurf arbeitet. Wir rechnen damit, dass Mitte des Jahres ein Arbeitsentwurf vorliegen wird.

Haben die Arbeiten bei der Kammer an dem neuen Ausbildungsgang bereits begonnen? Wie ist der Stand?

Munz: Wir befinden uns seit über einem Jahr in einem intensiven Diskussionsprozess, an dem Kammern, Verbände und Ausbildungsinstitute beteiligt sind. Der bisher erarbeitete Stand wurde auf dem Deutschen Psychotherapeutentag ausführlich beraten.

Außerdem brauchen wir einen regelmäßigen Austausch zwischen Psychotherapeuten und Ärzten, um uns über die berufliche Qualifizierung und die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung abzustimmen. Ein erster Auftakt dazu könnte ein Gespräch mit der Bundesärztekammer in Kürze sein.

Worauf müssen sich die Universitäten einstellen?

Munz: Das Studium muss wissenschaftlich und auch stärker praktisch qualifizieren. Dafür brauchen wir Hochschulen mit ausreichender Infrastruktur für Psychotherapieforschung und mit Hochschulambulanzen, in denen Studierende praktische Behandlungserfahrungen sammeln können.

Auch muss es genügend Lehrpersonal mit klinischer Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen und Kindern- und Jugendlichen für die verschiedenen Verfahren geben.

Lesen Sie dazu auch: Psychotherapeutengesetz: Gleiche Bezahlung wie Assistenzärzte!

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Kommentare
Dr. Heiner Melchinger 25.04.201616:54 Uhr

Zum Kommentar von Dr. Heiner Heister

Herr Dr. Heister hat in jedem Punkt seines differenzierten Kommentars Recht.

Dr. Heiner Heister 25.04.201609:46 Uhr

Manipulative, ja lügenhafte, Kommunikation auf hohem Niveau!

Auch, wenn die Überschrift Ihres Artikels zweifellos stimmt, - "Die Psychotherapie gehört nicht einer einzelnen Berufsgruppe" -,ist dieser Satz aus dem Munde von Herrn Dr. rer. nat. Munz als zynisch zu bezeichnen, weil er in seiner übrigen Diktion die Bezeichnung Psychotherapeut für die von ihm vertretenen Gruppierungen zu usurpieren versucht.
Schon der Name seiner Organisation „Bundespsychotherapeutenkammer“ ist falsch. Das haben bereits der 109., der 111. und der 113. Deutsche Ärztetag festgestellt.
Herr Dr. Munz kann nur für die psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten, sofern Pädagogen und Sozialpädagogen im Grundberuf, sprechen, nicht für die Psychotherapeuten insgesamt.
Der 118. Deutsche Ärztetag hat bekräftigt, dass jeder entsprechend weitergebildete Arzt Psychotherapeut ist.
Für diese Psychotherapeuten spricht Herr Dr. Munz nicht.
Für diese Psychotherapeuten, immerhin mehr als 50 % der Psychotherapeutenschaft insgesamt, ist die Bundesärztekammer zuständig.
Die Profession des Herrn Dr. Munz ist Psychologischer Psychotherapeut.
Sprechen kann Herr Dr. Munz, als Vorsitzender seiner Kammer, also nur für eine Teilmenge der Psychotherapeutenschaft.
Die Reform, von der er spricht, bezieht sich ausschließlich auf die Ausbildung der von ihm vertretenen psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten, nicht auf die Weiterbildung der ärztlichen Psychotherapeuten.
Während es nach der bisherigen Ausgestaltung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG), von 1998, in Kraft getreten 1999, Regelungen gibt, die auch gemeinsame Aus- u. Weiterbildungswege für psychologische Psychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten ermöglichten, soll die neue sogenannte Direktausbildung nur für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten gelten. Das PsychThG soll ganz in diesem Sinne umgestaltet werden, einseitig zu Gunsten der von Herrn Dr. Munz vertretenen Gruppierungen, die sich dann auch von Rechts wegen als „die“ Psychotherapeuten bezeichnen können und die Psychologie als alleinige wissenschaftliche Grundlage der Psychotherapie haben sollen.
Das wäre die Spaltung der Psychotherapie von Gesetzes wegen, die bislang lediglich semantisch betrieben wird.
Herr Dr. Munz betreibt also die Spaltung der Psychotherapie, nicht den Erhalt deren Einheit, wie er vorgibt.
Haus- u. Fachärzte einerseits und Psychotherapeuten andererseits, sind nicht, wie Herrn Dr. Munz Darstellung suggeriert, getrennte Entitäten, da viele Hausärzte und Fachärzte Psychotherapeuten sind.
Die Struktur der ärztlichen Aus- u. Weiterbildung auf die Aus- u. etwaige Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeuten übertragen zu wollen, ist schlicht unrealistisch.
Ein Psychologiestudium ist etwas ganz anderes, als ein Medizinstudium.
In der Medizin haben wir zudem über 40 Fachgebiete und noch einmal so viele Zusatzbezeichnungen.
Die psychologischen Psychotherapeuten bewegen sich bislang auf dem Niveau der ärztlichen Psychotherapie, bzw. Psychoanalyse-Zusatzbezeichnung, ohne medizinische Ausbildung, wohl gemerkt.
Realisiert werden soll wesentlich der psychologische Traum von der Arztgleichheit, auf Kosten der Zerschlagung des bislang bewährten Systems, unter Verwerfung des sehr fundierten Gutachtens von Prof. Dr. phil. Strauß und anderen, 2009, das seinerzeit vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben worden war und zu ganz anderen Schlüssen gekommen ist, als Herrn Dr. Munz‘ Organisation jetzt mit Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu ziehen versucht.

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