Entwurf aus dem BMG

Psychotherapie soll künftig als Universitätsfach gelehrt werden

Ein einheitliches Berufsbild, Studium an der Uni. Die Psychotherapeutenausbildung steht vor umwälzenden Veränderungen. Kritiker vermissen in den ersten Paragrafen aus dem Gesundheitsministerium Konkretes zum Thema Weiterbildung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Ausbildung der Psychotherapeuten soll reformiert werden. Ein erster Arbeitsentwurf liegt vor.

Die Ausbildung der Psychotherapeuten soll reformiert werden. Ein erster Arbeitsentwurf liegt vor.

© pressmaster/stock.adobe.com

BERLIN. Die Ausbildung von Psychotherapeuten steht vor einem Systemwechsel. Aus den bisherigen Zugangswegen in die psychotherapeutischen Berufe soll ein Approbationsstudium werden. Organisieren sollen die Bachelor- und Masterstudiengänge die Universitäten. Das geht aus einem Arbeitsentwurf für eine Ausbildungsreform aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die geplanten Veränderungen zielen auf ein einheitliches Berufsbild. Der psychologische Psychotherapeut und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sollen in einem einheitlichen Berufsbild aufgehen. Ein Name dafür steht noch nicht fest. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD anvisiert. Mit einer von den Psychotherapeuten selbst mit vorangetriebenen Gesetzesänderung soll der Beruf mit den europäischen Ausbildungsstandards kompatibel werden. Zudem sollen die sozialrechtlichen und finanziellen Verwerfungen für die heutigen Psychotherapeuten in Ausbildung damit beendet werden.

Weiterbildung im Dunkelfeld

Sowohl die Bundestherapeutenkammer (bptk) als auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) forderten nach Bekanntwerden des Arbeitsentwurfs den Gesetzgeber auf, baldmöglichst die noch offenen Fragen der psychotherapeutischen Weiterbildung zu klären, zum Beispiel der Finanzierung, und konkrete Formulierungen in einen Gesetzentwurf einzubringen. "Die Einführung des Approbationsstudiums für Psychotherapeuten ist allerdings nur ein Teil der notwendigen Änderungen", sagte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz am Mittwoch in Berlin. Zur künftigen Qualifizierung gehöre, wie bei Ärzten, im Anschluss an das Studium untrennbar die Weiterbildung. Ins gleiche Horn stieß die Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch. Die psychotherapeutische Weiterbildung sei verpflichtend im ambulanten und stationären Bereich vorzusehen, so Lubisch.

Auch aus der Politik gab es Resonanz auf den Arbeitsentwurf. Der Entwurf greife viel zu kurz, merkte die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink an. Das zentrale Thema der Weiterbildung bleibe komplett im Dunkeln. Dabei sei gerade die prekäre finanzielle Situation vieler Ausbildungsteilnehmer ein zentraler Grund für den Reformbedarf.

Von einer Weiterbildung analog der der ärztlichen Kollegen erwarten die Psychotherapeuten eine Aufwertung des Berufs und eine bessere Einbindung in Behandlungsketten. Zwar hat ihnen der Gesetzgeber nach und nach mehr Rechte zugestanden. So dürfen sie bereits heute Rehabilitation, Krankentransport und Soziotherapie verordnen. Einen Patienten krankschreiben oder Gutachten darüber verfertigen dürfen sie bislang aber nicht. Der Arbeitsentwurf formuliert nun als Ziel, dass Psychotherapeuten "notwendige Behandlungsmaßnahmen durch Dritte veranlassen" können sollen. Sie sollen zudem befähigt werden, "gutachterliche Fragestellungen einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit" zu bearbeiten. Rechtssicherheit dafür biete aber wiederum nur eine qualifizierte Weiterbildung, heißt es bei den Psychotherapeuten.

BMG fordert Kapazitätssteuerung

Die Weiterbildung könnte auch für die Kapazitätssteuerung interessant werden. Die Autoren des Arbeitsentwurfs halten 2300 bis 2500 Absolventen je Jahrgang für die Versorgung für ausreichend.

Der Psychotherapeutentag im Mai hat bereits eine Fondslösung diskutiert, über die auch psychotherapiespezifische Elemente der Weiterbildung wie Selbsterfahrung und Supervision bezahlt werden könnten. Um ausreichend Weiterbildungsstätten zur Verfügung stellen zu können, stellen die Psychotherapeuten eine Umwidmung der bisherigen Ausbildungsinstitute zu Weiterbildungsinstituten zur Diskussion.Für diese Legislaturperiode ist die Arbeit an der Reform der Psychotherapeutenausbildung zunächst abgeschlossen. Das weitere Verfahren wird ab Herbst in den Händen einer neuen Regierung liegen.

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