Rabattverträge und Malus-Regelung - Regresse trotz Wirtschaftlichkeit?
BERLIN. Keine Malus-Prüfung nach der Bundesempfehlung für die Ärzte, die Leitsubstanzen aus Rabattverträgen verordnen - das sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nach Lesart der KV Berlin vor. Für die Praxis wirft die Gesetzesbestimmung viele neue Fragen auf.