Gesundheitsfonds

Rechnungshof warnt vor schrumpfendem Geldpolster

Noch schwimmt der Gesundheitsfonds im Geld. Doch der gekürzte Bundeszuschuss und weitere Belastungen lassen das Polster schmelzen. Sinken ab 2016 die Fonds-Zuweisungen an die Kassen, dann wären höhere Zusatzbeiträge unvermeidbar.

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Geldpolster: Noch sind einige Scheine übrig.

Geldpolster: Noch sind einige Scheine übrig.

© Klaus Eppele / fotolia.com

BERLIN. Der Bundesrechnungshof warnt, bereits Ende 2015 könnte die vorgeschriebene Mindestreserve im Gesundheitsfonds unterschritten werden. In einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages empfiehlt der Rechnungshof, die Finanzsituation des Fonds "spätestens ab Mai 2015 noch genauer zu beobachten, um gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können".

Die Liquiditätsreserve soll ab 2015 ein Viertel der Monatsausgabe des Gesundheitsfonds betragen. Dies entspräche nach aktuellem Stand rund 4,1 Milliarden Euro.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der gekürzte Bundeszuschuss zur GKV. Dieser soll statt 14 Milliarden in diesem Jahr 10,5 und im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro betragen.

Der jeweilige Differenzbetrag soll laut Haushaltsbegleitgesetz aus der Liquiditätsreserve entnommen werden, die Ende vergangenen Jahres 13,6 Milliarden Euro betragen hat.

Zusatzbelastungen für den Gesundheitsfonds

Allerdings kommen auf den Fonds in diesem Jahr noch weitere Belastungen zu: Der Wegfall der Praxisgebühr schlägt mit 1,8 Milliarden Euro zu Buche. Die noch von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Finanzspritzen für die Krankenhäuser kosten im laufenden Jahr 560 Millionen Euro.

Schließlich muss in der Bilanz des Fonds auch das Defizit von 2,4 Milliarden Euro berücksichtigt werden, das im Krisenjahr 2009 aufgelaufen ist.

Addiert man diese Posten und unterstellt zudem, dass der Fonds in diesem und im kommenden Jahr keinen Überschuss erzielt, dann sinken die Finanzreserven des Fonds unter die vorgeschriebene Mindestschwelle.

Die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Alternativen sind beide gesundheitspolitisch brisant: Im Jahr 2016 könnte entweder der Bundeszuschuss zur GKV über die geplanten 14 Milliarden Euro hinaus angehoben werden. Oder aber die Zuweisungen an die Kassen könnten gekürzt werden. Das aber wäre für das Gros der Kassen so gut wie gleichbedeutend mit einem höheren Zusatzbeitrag. (fst)

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