Kommentar zur Korruption
Rechtstatsachenforschung
Nicht ohne Grund hat gestern die KBV ihre Broschüre "Richtig kooperieren" vorgestellt.
Eine eingehende Lektüre sei dringend empfohlen. Es geht um ein ernstes Thema, dessen weitere Entwicklung die Vertragsärzte - noch - beeinflussen können: Korruption im Gesundheitswesen.
Das maßgebliche Urteil des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach der Straftatbestand der Korruption auf niedergelassene Ärzte nicht anwendbar ist, weil sie keine Amtsträger oder Beauftragten der Kassen sind, enthält einen deutlichen Fingerzeig: auf die Möglichkeit des Gesetzgebers, eben diesen Straftatbestand auch für Ärzte zu schaffen.
Und dazu wiederum gibt es politisch beachtliche Aktivitäten: die Dauerattacken von Transparency und in den Medien, Anträge der Bundestagsfraktionen von SPD und Linken, Expertengespräche im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Korruption von Vertragsärzten, eine aktuelle Stunde im Bundestag zur Korruption im Gesundheitswesen erst vor wenigen Monaten.
Man nennt das Rechtstatsachenforschung - und das sind politisch Ermittlungen auf einer empirischen Grundlage mit dem möglichen Ergebnis, dass am Ende ein neuer Straftatbestand geschaffen werden könnte.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Korruption bei Ärzten: Wo fängt Geld an zu stinken?