Multiple Sklerose
Regierung hält Datenlage für dürftig
Mehr MS-Patienten als vor einer Dekade? Unbekannt: valide Zahlen zu Prävalenz und Inzidenz gibt es nicht, moniert die Regierung.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung hat die Datenlage zur Multiplen Sklerose (MS) als unzureichend bezeichnet. Weder ließen die vorliegenden Zahlen einen Rückschluss auf Prävalenz oder Inzidenz zu, noch seien regionale Auswertungen möglich, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.
Die Stichprobengrößen der Erhebungen im Rahmen des Gesundheitsmonitorings durch das Robert Koch-Institut (RKI) reichten nicht aus, um die Prävalenz zuverlässig schätzen zu können.
Zwar existiere seit 2001 ein MS-Register, das vom Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) initiiert wurde. Aber auch durch die 150 Behandlungszentren, die freiwillig an das Register melden, ließen sich keine bevölkerungsbezogenen Häufigkeitsaussagen ableiten.
Vor diesem Hintergrund ist nach Darstellung der Regierung unklar, ob tatsächlich von einem starken Anstieg der Erkrankungszahlen gesprochen werden kann. Zugenommen hat zumindest die Zahl der Krankenhausaufenthalte wegen MS, und zwar von 44.008 (2000) auf 52.486 Fälle (2012).
Nahmen die stationären Aufenthalte um 20 Prozent zu, so verdoppelte sich sogar die Zahl der abgeschlossenen stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Auch aus diesen Zahlen ließen sich keine Aussagen zur Prävalenz ableiten - berücksichtigt werden müsse beispielsweise auch die in den vergangenen Jahren verbesserte Diagnostik im Bereich der apparativen Bildgebung, so die Regierung.
Dem Ansinnen der Linksfraktion, das IQWiG mit einer vergleichenden Studie zum Patientennutzen der medikamentösen Langzeittherapie bei MS zu beauftragen, wird von der Regierung abgelehnt.
Bei der Nutzenbewertung der seit 2011 auf den Markt gebrachten Arzneimittel zur Behandlung von MS-Patienten habe es sich "zwingend um eine vergleichende Bewertung" gehandelt, heißt es zur Begründung.
Die Diskussion über den bis August 2012 als Krebsmedikament zugelassenen Wirkstoff Alemtuzumab (MabCampath®), der dann als MS-Präparat (Lemtrada®) neu zugelassen wurde, kommentiert die Regierung zurückhaltend.
Maßgeblich sei es, dass ein Arzneimittel im Vergleich zur Vergleichstherapie einen Zusatznutzen aufweist. "Grundsätzlich" sei es zu begrüßen, wenn bekannte Wirkstoffe weiter erforscht würden.
Allerdings gebe es Anlass, "die Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt weiterhin genau zu prüfen". Nutzenbewertung und anschließende Preisverhandlung seien als lernendes System ausgestaltet, das "bei Bedarf weiter entwickelt werden kann", so die Regierung. (fst)