Krankenkassen
Regierung verteidigt Rabattverträge, Linke sind kritisch
Befördern Rabattverträge der Krankenkassen Lieferengpässe bei Medikamenten? Die Linke im Bundestag behauptet dies – die Regierung widerspricht.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung hält Rabattverträge der Krankenkasse nicht für eine spezifische Ursache von Lieferengpässen bei Medikamenten. Sie tritt damit Vorwürfen der Fraktion der Linken im Bundestag entgegen.
Lieferprobleme hätten im globalen Arzneimittelmarkt ganz unterschiedliche Ursachen. Ein Gutachten für den GKV-Spitzenverband im Februar 2020 habe aufgezeigt, dass diese Engpässe weltweit zunähmen, und zwar unabhängig von der nationalen Ausgestaltung der Gesundheitssysteme.
Die Linken-Gesundheitspolitikerin Sylvia Gabelmann verwies in einer schriftlichen Anfrage auf Zahlen des Verbands ProGenerika, wonach bei 17 Wirkstoffen ein einziger Hersteller die Produktion für alle gesetzlich Versicherten verantwortet. So seien beispielsweise bei dem Antiemetikum Metoclopramid 99,4 Prozent der gesetzlich Versicherten abhängig von einem einzigen Hersteller.
„Gefährliche Marktverengung“?
„Sollte dieser Hersteller ausfallen, kann kein anderer Hersteller kurzfristig die Produktion eines Ausweich-Präparates hochkurbeln“, kritisiert Gabelmann. Bei 104 weiteren Wirkstoffen sei ein Hersteller für die Versorgung von mehr als der Hälfte der GKV-Versicherten verantwortlich. Gabelmann wertet diese Konstellation als „gefährliche Marktverengung“.
BMG-Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart widerspricht in seiner Antwort. Statt einer „Marktverengung“ spricht er von einem „intakten Anbieterwettbewerb“ und verweist dafür auf fünf bis neun generische Anbieter auf dem deutschen Markt – hinzu kämen teilweise noch Reimporteure. Die Regierung betont zudem, dass im Vorjahr 70 Prozent der Rabattverträge als Zwei- oder Drei-Partner-Modell oder aber als Open-House-Vertrag aufgelegt worden seien.
Rabatt-Vorschriften mehrfach nachgeschärft
Gabelmann hält den Verweis auf die Zahl der potenziellen Hersteller generischer Wirkstoffe für eine „Nebelkerze“ der Regierung und bewertet Rabattverträge als eine der Ursachen für Liefer- und Versorgungsprobleme, die „hier in Deutschland wirksam bekämpft werden könnten“.
Das Ministerium dagegen betont, dass die Regelungen für Rabattverträge jüngst mehrfach nachgeschärft worden seien. Im Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde im August 2019 ein Passus in den Paragrafen 130a SGB V aufgenommen, wonach Kassen nicht nur die Vielfalt der Anbieter, sondern auch die Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Lieferfähigkeit beim Vertragsschluss berücksichtigen müssen. Und im März 2020 wurden im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) Apotheken zum Austausch nicht verfügbarer Rabatt-Arzneimittel berechtigt.