Für Jugendliche

Regierung will E-Zigaretten verbieten

Keine E-Zigaretten und E-Shishas mehr für Jugendliche - ein entsprechendes Verbot plant die Bundesregierung. Pädiater hatten sich bereits vor einigen Monaten vehement dafür eingesetzt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor E-Zigaretten und E-Shishas schützen. Dafür soll der Verkauf der Produkte - ob mit Nikotin oder ohne - an Minderjährige verboten werden, wie Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag in Berlin ankündigte.

Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will außerdem nikotinfreie E-Zigaretten den nikotinhaltigen gesetzlich gleichstellen. Das würde etwa Werbebeschränkungen oder Hinweispflichten auf der Verpackung bedeuten.

Bisher fallen E-Zigaretten in eine Gesetzeslücke, weil sie keinen Tabak enthalten, inhaliert wird eine vernebelte Flüssigkeit. Experten sehen Kinder und Jugendliche vor allem durch E-Shishas gefährdet, die wie bunte Stifte aussehen und nach Früchten schmecken.

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler begrüßte die Pläne der Bundesregierung "Die E-Shishas sind ein geschicktes Marketing-Produkt der Tabakindustrie, mit dem sie Kinder und Jugendliche durch bunt-peppige, ansprechende Produkte an das Rauchen heranführen will."

Neueste Zahlen zeigten, dass 2014 unter den 16- bis 19-Jährigen 27 Prozent E-Zigaretten ausprobiert hätten, nach acht Prozent im Jahr 2013. (dpa)

Kinderärzte hatten sich im Februar, wie berichtet, für ein Verbot stark gemacht. (dpa)

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Kommentare
Anne C. Leber 11.05.201514:54 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Carl Andersson

Sie schreiben insbesondere zu Unrecht, "Dafür soll der Verkauf der Produkte - ob mit Nikotin oder ohne - an Minderjährige verboten werden, wie Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag in Berlin ankündigte."

In dem Absatz „zum Hintergrund“ am Ende der Pressemitteilung wird erst die Absicht deutlich, E-Shishas und E-Zigaretten im Sinne von §10 JuSchG wie Tabak zu regulieren. Es wird von den sogenannten "strikten Abgabe- und Konsumverboten des JuSchG“ die Rede, die weit von einem Verbot in herkömmlichen Sinne entfernt sind. Die Bundesregierung will den Jugendlichen offenkündig E-Shishas und E-Zigaretten nicht verbieten und selbst nicht der Verkauf an sie, sondern diese Produkte lediglich Tabakwaren gleichstellen. Dadurch wären gesetzlich allein der Verkauf und der Konsum unter Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit unterbunden. Der Schulhof z.B. gehört zum nichtöffentlichen Raum. Nach wie vor wären der Besitz, der Kauf, der Verkauf und der Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten an Schulhöfen gestattet. Bis heute bleibt auch der Besitz, der Kauf und der Verkauf von Tabakprodukten unter Kindern und Jugendlichen an Schulhöfen in Deutschland erlaubt, selbst an Grundschulen, sowie der Besitz und der Kauf im Allgemeinen.

Beide das Abgabe- und das Konsumverbot nach §10 JuSchG sind primär an Gewerbetreibende gerichtet. Ansonsten bleiben beide die Abgabe an Kinder und Jugendliche und ihr Konsum grundsätzlich erlaubt, solang nicht in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. Strenger werden z.B. Datenträger nach §12(3) JuSchG gehandelt, wenn diese nicht explizit für Kinder und Jugendliche freigelassen sind. Hierfür gilt das Abgabeverbot sowohl in der Öffentlichkeit als auch im nichtöffentlichen Raum. Allein die Eltern und diejenige, die im Einvernehmen mit den Eltern handeln, sind in diesem Fall von den Maßnahmen des Gesetzes befreit. Noch strenger hätte der Gesetzgeber mit Tabakwaren umgehen können. Anstatt direkt von den Eltern hätten Jugendliche Zigaretten nur im Einvernehmen mit den Eltern über eine speziell dafür eingerichtete Einrichtung der Jugendhilfe erhalten können, wie in anderen Ländern wie die USA praktiziert. Die Zigaretten wären mit Seriennummer versehen, einzeln zurückzuverfolgen und allein in Einheitsverpackungen zu beziehen. So wäre die Weitervergabe unter Kindern und Jugendlichen in kontollierbarer Weise zu untersagen und dadurch gezielt die Entstehung des Tabakkonsums zu bekämpfen. Letztlich könnten Zigaretten grundsätzlich verboten werden, zumindest für Kinder, wie derzeit z.B. Cannabis.

E-Zigaretten, E-Shishas und vor allem Zigaretten sind nicht weniger jugendgefährdend als Datenträger. Anstatt für einen angemessenen Jugendschutz entschied das Bundesministerium offenbar nur zu behaupten, dass es diese Produkte verbieten würde. So schrieb die Pressestelle der BMFSFJ schlicht von einem geplanten „Verbot“ von E-Zigaretten und E-Shishas und lässt lediglich unter der Rubrik „zum Hintergrund“ die Erkenntnis zu, dass allein Einschränkungen für die Abgabe und Konsum in der Öffentlichkeit gemeint waren.

Jugendliche und vor allem Kinder sind besonders schutzbedürftig. Jeden Tag fangen über 400 Kinder und Jugendliche in Deutschland mit dem Rauchen an. Sie brauchen echter Jugendschutz und nicht nur davon eine äußere Erscheinungsform.

Bislang war das BMFSFJ sorgfältiger in ihrem Wortwahl. Es wurde stets von "den Verboten" nach §10 JuSchG oder von einem "Verbot in der Öffentlichkeit" die Rede. Neuerlich wird das Wort "Verbot" als Euphemismus für ein "Verbot in der Öffentlichkeit" missbraucht. „Verbote“ in diesem Sinne darf man aber nicht mit einem „Verbot“ im üblichen Sinne verwechseln. Ihre Ausführungen unterbinden den öffentlichen Prozess der politischen Meinungsbildung in einer kritischen Phase kurz vor dem Abschied eines Referentenentwurfs zum Jugendschutz. Ich bitte daher kurzfristig um eine Klarstellung.

Dr. Carl Andersson
Tabakfreie Erziehung

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