Milliarden-Polster
Regierung will Kassen-Rücklagen aufzehren
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten im ersten Quartal 2014 ein Minus von 270 Millionen Euro. Der Bundesgesundheitsminister sieht dennoch finanziellen Spielraum.
Veröffentlicht:BERLIN. Erstmals sind Krankenkassen und Gesundheitsfonds nach einer langen Periode von Überschüssen und steigenden Finanzreserven im ersten Quartal 2014 ins Minus gerutscht. Ursächlich für das Defizit der Krankenkassen in Höhe von 270 Millionen Euro seien aber Prämienzahlungen an die Versicherten in Höhe von 236 Millionen Euro und Satzungsleistungen in Höhe von 55 Millionen Euro.
Ohne diese Sonderfaktoren hätte es bei den Kassen einen Einnahmenüberschuss gegeben, erklärte das Bundesgesundheitsministerium am Freitag. Das Ministerium geht davon aus, dass die Kassen im Gesamtjahr 2014 genügend Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um ihre Ausgaben zu hundert Prozent zu decken.
Die Finanzreserve im Gesundheitsfonds ist zwischen dem 31. Dezember 2013 und dem 31. März 2014 um gut 2,4 Milliarden Euro auf 11,2 Milliarden Euro geschrumpft. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen ist der Steuerzuschuss des Bundes um 8,7 Prozent auf knapp 2,6 Milliarden Euro gekürzt worden. Zum anderen zahlt der Fonds zwölf monatsgleiche Beträge an die Kassen, während aufgrund von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der zweiten Jahreshälfte höhere Beiträge vereinnahmt werden.
Reserve lag Ende 2013 bei 16,8 Milliarden Euro
Die inzwischen vorliegenden endgültigen Jahresrechnungsergebnisse für 2013 weisen aus, dass der Überschuss der Krankenkassen mit 1,36 Milliarden Euro um 180 Millionen Euro höher gewesen ist als nach den vorläufigen Daten. Die Finanzreserven der Kassen betrugen damit zum Jahresende 16,8 Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe forderte die Kassen auf, ihre Reserven und ihre neuen Beitragsgestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Versicherten zu nutzen. Dies wird allerdings differenziert geschehen. Denn die Finanzlage der Kassen ist unterschiedlich.
Am besten stehen die AOKen mit einem Überschuss von 149 Millionen Euro und die Knappschaft Bahn-See mit 62 Millionen Euro da. Hingegen haben die Ersatzkassen ein Minus von 317 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen eines von 128 Millionen Euro verbucht.
Die Innungskrankenkassen sind mit 29 Millionen Euro defizitär. Sie hatten im ersten Quartal einen Ausgabenschub von 8,5 Prozent zu verkraften.
Leistungsausgaben deutlich gestiegen
Erstmals seit längerere Zeit sind die Leistungsausgaben der Kassen mit 5,3 Prozent deutlich kräftiger gestiegen. Das gilt vor allem für die Arzneimittelausgaben, die je Versicherten um 8,4 Prozent zugenommen haben.
Der Grund dafür ist das Auslaufen des erhöhten gesetzlichen Rabatts auf Arzneimittel ohne Festbetrag von 16 Prozent zum 31. Dezember 2013. Automatisch sank damit der Rabatt auf sechs Prozent, wobei das Preismoratorium fortbesteht.
Seit dem 1. April liegt der gesetzliche Rabatt bei sieben Prozent, der Ausgabenanstieg in diesem Monat bei 5,8 Prozent.
Das Volumen der vertraglich vereinbarten Rabatte erhöhte sich im ersten Quartal um 130 auf 700 Millionen Euro. Den Zuwachs der Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung schätzt das BMG auf 3,8 Prozent, für zahnärztliche Leistungen soll es bei 3,6 Prozent liegen.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen um 5,1 Prozent. Der stärkere Zuwachs ist zum Teil auf die vom Gesetzgeber im Jahr 2013 eingeführten Verbesserungen der Finanzgrundlagen für die Krankenhäuser zurückzuführen, die ab August 2013 gelten.
Sondergutachten für den Sachverständigenrat
Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit teils zweistelligen Zuwächsen der Anstieg mit 6,8 Prozent etwas verlangsamt. Als Ursache des anhaltenden Wachstums sieht das BMG die Zunahme von Krankengeldbeziehern in höheren Altersgruppen als Folge einer späteren Verrentung.
Ein weiterer Grund sei die Zunahme psychischer Erkrankungen. Das Ministerium mahnt in diesem Zusammenhang eine verstärkte betriebliche Gesundheitsförderung an. Mit Ursachenforschung hat das BMG den Sachverständigenrat mit einem Sondergutachten beauftragt.
Zweistellige Zuwachsraten wiesen erstmalig die Ausgaben für Hilfsmittel aus, die um 10,7 Prozent zunahmen. Das sei maßgeblich auf die Verbesserungen in der Hörgeräteversorgung zurückführen, weil die Krankenkassen als Folge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Festbeträge nahezu verdoppelt hätten.
Das Abschmelzen der hohen Finanzreserven bei den Krankenkassen sei politisch gewollt, so das BMG. „Aus dem daraus resultierenden Defizit ein dramatisches Szenario für die gesamte GKV zu konstruieren – so wie in den letzten Tagen insbesondere vom GKV-Spitzenverband vorgetragen – blendet völlig aus, dass die Krankenkassen Zuweisungen erhalten, die die Ausgaben zu hundert Prozent decken werden.“ (HL)