Gesetzentwurf

Regierung will bei Kindern Op zur Geschlechtsanpassung verbieten

Die Regierung will intersexuellen Menschen selbstbestimmte Entwicklungschancen verschaffen. Einer Op im frühen Kindesalter soll der Riegel vorgeschoben werden. Das Vorhaben ist unter Ärzten umstritten.

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Was bin ich? Nach Schätzungen haben bis zu 160.000 Menschen in Deutschland kein eindeutiges Geschlecht.

Was oder wer bin ich? Nach Schätzungen haben bis zu 160.000 Menschen in Deutschland kein eindeutiges Geschlecht.

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Berlin. Bis zu 160.000 Menschen in Deutschland haben laut einer Schätzung des Bundesverfassungsgerichts kein eindeutiges Geschlecht. Wie viele intersexuelle Neugeborene tatsächlich kurz nach der Geburt mit dem Ziel operiert werden, ihnen ein eindeutiges Geschlecht zu verschaffen, ist nicht bekannt.

Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun ein Verbot solcher Operationen vor. „Eingriffe, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben zu unterbleiben“, heißt es im Kabinettsentwurf eines Gesetzes, der aktuell im Bundestag beraten wird. Bei einer Expertenanhörung gingen die Meinungen von Ärzten zu den Regierungsplänen auseinander. Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt sich hinter den Entwurf.

„Intersexuelle Kinder sind körperlich und psychisch gesunde Kinder. Ihnen per Operation ein eindeutiges Geschlecht zu geben, kann zu schweren traumatischen Erfahrungen führen“, erklärte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dr. Dietrich Munz zum Entwurf. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn die später entwickelte Geschlechtsidentität nicht mit der operativ herbeigeführten übereinstimme.

Einwilligungsfähig ohne Altersgrenze

Nach den Regierungsplänen sollen Eltern nicht mehr in Behandlungen einwilligen dürfen, die das körperliche Erscheinungsbild des betroffenen Kindes an das männliche oder weibliche Geschlecht angleichen sollen. Diese Entscheidungen sollen bis zur Einwilligungsfähigkeit des Kindes aufgeschoben werden.

Wo die Altersgrenze gezogen werden soll, ist umstritten. Der Regierungsentwurf sieht sie zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr, verzichtet aber auf eine konkrete Festsetzung. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das zehnte Lebensjahr in Spiel gebracht. Grundsätzlich sollen die Familiengerichte vor einem Eingriff hinzugezogen werden müssen und diesen genehmigen.

Bundeärztekammer verweist auf Leitlinien

Die Vertreterin der Bundesärztekammer Dr. Wiebke Pühler monierte, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft.

Die Vertreterin der Kinderendokrinologen Professorin Annette Richter-Unruh sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. In der Summe bescheinigten die Sachverständigen dem Gesetzentwurf hohen Veränderungsbedarf. Es fehle zum Beispiel die Meldepflicht von Operationen an ein unabhängiges Register, hieß es. (af)

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Kommentare
Alexander Joppich 19.01.202112:41 Uhr

Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund, hat uns diesen Kommentar gesendet:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich bei mangelhafter Eigenerfahrung und Expertise bar jeder juristischen Vernunft nicht von Perinatalmedizinern, Sexualmedizinern und Entwicklungspsychologen beraten lassen. Mit einer völlig absurd rechtsfrei geschätzten (!) Angabe von bis zu 160.000 von Intersexualität betroffenen Menschen in Deutschland ist das BVerfG zweifellos den im Eigeninteresse handelnden Pressure- und Interessenvertretungs-Gruppen aufgesessen.
Diese behaupten u.a. "an intergeschlechtlichen Körpern ist nichts krank oder falsch. Sie haben auch kein 'uneindeutiges' Geschlecht: Sie sind eindeutig intergeschlechtlich" und steigern das: "Stattdessen sollten alle Menschen selbst bestimmen können, welcher Geschlechtseintrag für sie passt". https://genderdings.de/koerper/intergeschlechtlichkeit/
Damit soll jede/r* nach persönlichem Gefühl und Stimmung ohne Objektivierung rein subjektiv über seine spezielle oder auch wechselnde Form der Intersexualitäts-Befindlichkeit bestimmen können?
Störungen der sexuellen Entwicklung als "disorders of sex development" (DSD) umfassen neben echter Intersexualität auch Pseudohermaphroditismus und selten Fälle mit einem eigentlich eindeutigen Genitale bei Geburt. Die Häufigkeit eines uneindeutigen Genitales liegt bei 1:4.500 bis 5.500 Geburten in D. Andernorts werden intergeschlechtliche Personen in D auf 0,007 % der Neugeborenen geschätzt. Vom seit 22.12.2018 möglichen Geschlechtseintrag „divers“ wurden laut Standesämter-Hochrechnungen in Deutschland bis 5/2019 etwa 150 Fälle berichtet (0,00018 % der Bevölkerung von 83 Mio).
Mit dem Gesetzentwurf sollte die Bundesregierung angesichts extrem niedriger Ereignis- und Fallzahlen sensibel und achtsam vorgehen, bevor ein Sturm im Wasserglas entfacht wird. Bei Kindern jegliche Operationen zur Geschlechtsanpassung zu verbieten, um intersexuellen Menschen selbstbestimmt-natürliche Entwicklungschancen zu geben, ist janusköpfig. Warum sollte man dann später überhaupt geschlechtsangleichend operieren?

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